Politik

Hintergrund Bundeswehr und Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht urteilte 1994, dass bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr grundsätzlich möglich sind. Sie bedürften allerdings der Zustimmung des Bundestages, so die Karlsruher Richter.

Dabei reicht die absolute Mehrheit. Politiker aus Union und SPD denken bereits laut darüber nach, das Parlament von der Entscheidung dieser Frage auszuschließen.

Unterdessen streiten die Grünen darüber, wie groß die Mehrheit im Bundestag sein sollte: Außenminister Joschka Fischer will alles beim Alten belassen, konnte sich mit dieser Position jedoch (noch) nicht durchsetzen. Nun soll ein Parteitag entscheiden, welche Quote ins Grundsatzprogramm geschrieben wird: eine absolute oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes kamen wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg nicht auf die Idee, dass eine deutsche Armee zu bewaffneten Auslandseinsätzen geschickt werden könnte. Im Grundgesetz findet sich zu dieser Frage folglich kein Artikel.

Eine Armee des Parlamentes

Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung vor sieben Jahren daher mit einem allgemeinen Verfassungsprinzip. Die wichtigste Befugnis der Volksvertretung findet sich in Artikel 115a: die Zuständigkeit für die Feststellung des "Verteidigungsfalls". Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen des Bundestags erforderlich, außerdem die Zustimmung des Bundesrats.

Zweitens ist die Bundeswehr in Haushaltsfragen einer Mitwirkung der Parlamentarier unterworfen. Im Haushaltsplan legt der Bundestag nicht nur ihren Etat fest, sondern auch "ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation", heißt es in Artikel 87a.

Hinzu kommen parlamentarische Kontrollorgane wie der ständige Ausschuss für Verteidigung und der Wehrbeauftragte des Bundestages.

Die Einführung der parlamentarischen Kontrolle wurde 1956 allgemein begrüßt. Eine Abgeordnete brachte die Regelung seinerzeit auf folgenden Nenner: Die "schicksalhafte politische Entscheidung über Krieg und Frieden" sollte von der obersten Vertretung des ganzen Volkes getroffen werden.

Quelle: ntv.de

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