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Zu wenig Zeit zur Beratung CDU-Politiker stellt Eilantrag gegen Heizungsgesetz

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Die Union kritisiert seit Wochen, dass die Ampel das Heizungsgesetz mit der "Brechstange" noch vor der Sommerpause durchsetzen wolle.

Die Union kritisiert seit Wochen, dass die Ampel das Heizungsgesetz mit der "Brechstange" noch vor der Sommerpause durchsetzen wolle.

(Foto: dpa)

Schon vor der Verabschiedung des Heizungsgesetzes reicht ein Abgeordneter Klage dagegen ein. Der CDU-Politiker Thomas Heilmann sieht durch das kurze parlamentarische Verfahren seine Rechte als Abgeordneter verletzt.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen das Vorgehen der Bundesregierung beim Heizungsgesetz eingereicht. Zugleich beantragte Heilmann, im Rahmen eines Organstreitverfahrens festzustellen, dass beim Gesetzgebungsverfahren seine Rechte als Abgeordneter auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung massiv verletzt wurden.

Ein Organstreitverfahren ist eine juristische Auseinandersetzung zwischen Bundesorganen über ihre verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten. Heilmann argumentiert, der endgültige Text des Heizungsgesetzes - das offiziell Gebäudeenergiegesetz heißt - hätte den Abgeordneten mindestens vierzehn Tage vor der abschließenden Beratung und Abstimmung zugehen müssen.

"Ich möchte ein besseres Gesetz"

Heilmann betonte, es gehe ihm mit seiner Klage nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das aus seiner Sicht mangelhafte parlamentarische Verfahren. "Ich möchte ein besseres Gesetz mit mehr Beratungszeit."

Er habe sich schon in der vergangenen Legislaturperiode, als noch Angela Merkel Kanzlerin war, mit der Frage beschäftigt, wie viel Zeit Abgeordnete haben müssten, um Gesetze zu beraten. Heilmann räumte ein, dass es keine klare Festlegung auf Beratungszeiten gebe. Er persönlich lese die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber so, dass es ein Vorgehen wie beim GEG nicht tolerieren würde.

Für den Fall, dass Karlsruhe seinem Eilantrag stattgibt, sieht Heilmann kein Problem: "Der Bundestag kann mit einer Sondersitzung und ein paar Online Ausschusssitzung das alles reparieren." Dass er als Einzelabgeordneter klage und nicht zusammen mit einer Gruppe von Fraktionskollegen, begründete Heilmann mit der Kürze der Zeit, in der die Klage habe verfasst werden müssen. Zugleich wies er darauf hin, dass das politische Risiko für die Unionsfraktion geringer sei, wenn nur er allein klage.

Unionsfraktionsvize Jens Spahn hatte bereits bei der ersten Lesung des Gesetzes - noch mit dem ursprünglichen Text, von dem damals schon klar war, dass er so nicht beschlossen werden würde - von einem "verkorksten" Verfahren gesprochen, das eine "Zumutung" sei. Der CDU-Energiepolitiker Thomas Gebhart nannte das parlamentarische Verfahren "ein völliges Unding". "Die Ampelregierung streitet monatelang über dieses Gesetz, und das Parlament bekommt noch nicht einmal das Minimum an Beratungszeit", sagte er ntv.de.

Verfassungsrechtler skeptisch

Experten sehen die Erfolgsaussichten der Klage skeptisch. Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele von der Business & Law School in Berlin weist zwar darauf hin, dass Abgeordnete das Recht auf eine angemessene Vorbereitungszeit in Gesetzgebungsverfahren haben. "Konkrete Mindestbefassungszeiten lassen sich da aber nicht angeben", sagt Thiele ntv.de. Im Zweifel müsse das Bundesverfassungsgericht "alle Umstände des konkreten Falles würdigen, um zu entscheiden, ob der Zeitraum noch angemessen oder schon zu kurz war".

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Mit Blick auf das GEG sieht Thiele "zumindest keine eindeutigen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Verfahren". Die Koalition will den Abgeordneten den überarbeiteten Gesetzentwurf spätestens am Freitag zur Verfügung stellen. Um den Gesetzestext durchzuarbeiten, gelte es, "das Wochenende zu nutzen", wie die an den Verhandlungen beteiligte SPD-Bundestagsabgeordnete Verena Hubertz dem Deutschlandfunk sagte. Sie wies zugleich darauf hin, dass sich nicht der komplette Text geändert haben werde. Am Montag soll im Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine zweite Anhörung von Sachverständigen stattfinden. Die eigentliche Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag könnte dann am Freitag stattfinden, dem letzten Tag der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause.

Thiele sagte, es gehe zwar um erhebliche Änderungen, aber der Bundestag habe den Gesetzentwurf bereits in erster Lesung behandelt und die Öffentlichkeit diskutiere das Thema schon seit Monaten. "Es kommt also für keinen Abgeordneten ernsthaft überraschend", so der Verfassungsrechtler. Das Verfahren sei sicherlich "ungewöhnlich und politisch nicht sonderlich überzeugend, dadurch aber noch nicht verfassungswidrig, zumal erkennbar ist, dass es der Ampel nicht um eine Verkürzung der Abgeordnetenrechte ging, sondern dem ein ernsthafter und wenig glücklicher Streit vorausging".

Quelle: ntv.de

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