Doppelpass-Verbot Deutsch-Türke wird Türke
10.01.2007, 15:21 UhrWer nach seiner Einbürgerung als Deutscher erneut seine frühere Staatsangehörigkeit erwirbt, dem darf der deutsche Pass wieder entzogen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat eine entsprechende Regelung des im Jahr 2000 in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsgesetzes gebilligt, mit der die rot-grüne Regierung dem häufigen Missbrauch des früheren, weniger wirkungsvollen Doppelpass-Verbots einen Riegel vorgeschoben hatte. Die Neuregelung sei den Betroffenen zumutbar, heißt es in dem Gerichtsbeschluss (Az: 2 BvR 1339/06 -Beschluss vom 8. Dezember 2006).
Damit wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines gebürtigen Türken zurück, der im März 1999 Deutscher geworden war und - nach einem Antrag vom Juni 1999 - im Februar 2001 erneut den türkischen Pass erwarb. Im Jahr 2005 entzog ihm die Stadt Frankfurt die deutschen Papiere unter Hinweis auf das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht: Danach war der nachträgliche Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit erstmals auch bei Neubürgern möglich, die in Deutschland leben. Davor musste seinen deutschen Pass nur zurückgeben, wer beim Erwerb seiner alten Staatsangehörigkeit im Ausland wohnte.
Nach den Worten einer Kammer des Zweiten Senats verstößt die Regelung nicht gegen Artikel 16 Grundgesetz, der den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich untersagt. Denn wer eingebürgert sei, habe nach wie vor eine verlässliche Grundlage, Deutscher zu bleiben: "Der Betroffene hat es selbst in der Hand, die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten", heißt es in der Entscheidung. Obwohl der Mann bereits vor In-Kraft-Treten der Reform einen neuen türkischen Pass beantragt hatte, kann er sich den Richtern zufolge nicht auf Vertrauensschutz berufen. Denn schon damals sei absehbar gewesen, dass die Gesetzeslücke geschlossen werden sollte.
Quelle: ntv.de