Politik

Djerba-Prozess in Paris Deutscher verurteilt

Ein Deutscher ist wegen Beteiligung an dem blutigen Al-Kaida-Attentat auf der tunesischen Ferieninsel Djerba zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Ein französisches Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Duisburger Christian Ganczarski von dem für 21 Menschen tödlichen Attentat in Tunesien wusste und es unterstützte. Er war nach Ansicht der Richter Komplize des Attentäters und Mitglied der Terrorgruppe Al Kaida. Bei dem Attentat auf der Ferieninsel Djerba waren im April 2002 auch 14 deutsche Touristen getötet worden.

Der 1986 zum Islam konvertierte Ganczarski sitzt bereits seit mehr als fünfeinhalb Jahren in Frankreich in Untersuchungshaft. Er bestritt bis zuletzt jegliche Mitwisserschaft und Al-Kaida-Mitgliedschaft. "Ich habe niemals von einem Attentat gewusst", sagte der Vater von fünf Kindern in seinem Schlusswort. Seine Afghanistan-Reisen hätten nichts mit irgendwelchen Anschlagsplanungen zu tun gehabt. "Es war nicht das, was ich in Afghanistan unterstützt habe." Ganczarski nahm das Urteil während der Verkündung vollkommen unbewegt auf. Die Anklage hatte 30 Jahre Gefängnis für den Deutschen gefordert.

Als Belege für die Beteiligung des Deutschen hatte die Staatsanwaltschaft die zahlreichen Reisen des heute 42-Jährigen nach Afghanistan gewertet, bei denen er neben Osama bin Laden zahlreiche andere hochrangige Al-Kaida-Mitglieder und den Attentäter Nizar Nawar traf. Kurz vor dem Anschlag hatte Ganczarski zudem einen Anruf von Nawar erhalten, in dem dieser ihn um "göttlichen Segen" bat und sagte: "Vergiss nicht, für mich zu beten". Die deutsche Justiz hatte das abgehörte Gespräch ebenfalls ausgewertet und Ganczarski vernommen. Sie sah jedoch keine hinreichenden Beweise für eine Mitwisserschaft des Duisburgers.

Anwalt schließ Berufung nicht aus

Ganczarski hatte die Strafforderung in seinen Schlussworten als "unglaublich" bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft mache sich keine Gedanken darüber, wie es sei, wenn ein Unschuldiger mit 30 Jahren Haft konfrontiert werde. Aber dies sei ja egal, sagte Ganczarski. "Es geht ja nur um einen Muslim, der noch dazu Osama bin Laden kennt." Als Hintergrund seiner Bekanntschaft mit Bin Laden nannte Ganczarski persönliche Gründe. Seine Tochter sei wie der Al-Kaida-Chef zuckerkrank. Aus heutiger Sicht seien seine mehrfachen Afghanistan-Reisen nicht klug gewesen, "aber das ist die Vergangenheit, und ich kann darin nichts ändern"

Ganczarskis Anwalt kündigte an, vermutlich in Berufung gehen zu wollen. Das Urteil sei nicht akzeptabel und nicht nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft habe einen "Krieg" gegen seinen Mandanten geführt. Die deutschen Nebenkläger in dem Prozess zeigten sich zufrieden über das Urteil. Wichtig sei, dass Ganczarski in beiden Anklagepunkten schuldig gesprochen worden sei, auch wenn die Strafe nicht so hoch sei wie gefordert, sagte ihre Anwältin Judith Adam-Caumeil vor Journalisten.

Zwölf Jahre Haft für Bruder des Attentäters

Zusammen mit Ganczarski saß der Bruder des tunesischen Selbstmordattentäters Nizar Nawar auf der Anklagebank. Ihn verurteilte das Gericht wegen Mittäterschaft zu zwölf Jahren Haft. Für ihn hatte die Anklage 15 Jahre verlangt, weil er Material für den Anschlag besorgt habe, darunter gefälschte Papiere und ein Satellitentelefon. Auch er bestritt jegliche Schuld. "Ich möchte für meine Familie um Entschuldigung bitten für das Grauen, das mein Bruder angerichtet hat", sagte Walid Nawar vor Gericht. "Der Bruder, den ich kannte, war ein anderer."

Der 24-jährige Nizar Nawar hatte sich am 11. April 2002 an der Synagoge La Ghriba mit einem Flüssigtransporter in die Luft gesprengt. Die Synagoge war ein beliebtes Ziel von Djerba-Touristen. Die tunesische Regierung räumte erst elf Tage nach der verheerenden Explosion ein, dass es ein Attentat war. Die französische Justiz nahm die Ermittlungen auf, weil bei dem Anschlag auch zwei Franzosen ums Leben kamen.

Kein Urteil gegen Scheich Mohammed

Bis Ende Januar war im Pariser Prozess auch gegen den Kuwaiter Chalid Scheich Mohammed verhandelt worden. Weil er von den USA in Guantnamo auf Kuba gefangen gehalten wird, wurde dieses Verfahren jedoch abgetrennt. Das Gericht will über den Fall später befinden. Scheich Mohammed soll auch hinter den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 stehen. Er gilt als rechte Hand des Al-Kaida-Gründers Osama bin Laden.

Quelle: ntv.de

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