Politik

Aufgaben für SchweitzerDiese drei Empfehlungen bei der Rentenreform sind noch umstritten

13.10.2026, 12:24 Uhr
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Alexander Schweitzer ist noch nicht einmal offiziell im Amt. (Foto: IMAGO/Frank Ossenbrink)

Die Erwartungen an Alexander Schweitzer sind groß. Der Nachfolger von Bundesarbeitsministerin Bas soll möglichst schnell ein Gesetz zur Rentenreform auf den Weg bringen. Doch noch immer gibt es drei Streitpunkte.

Im Zentrum des Rücktritts von SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas steht die Rentenreform, für die noch immer kein endgültiger Gesetzentwurf vorliegt. Nun muss ihr Nachfolger und Parteikollege Alexander Schweitzer das Gesetz auf den Weg bringen.

Ihren Ursprung hat die Reform in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die 33 Maßnahmen vorgeschlagen hat, darunter eine Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung. Insbesondere drei Punkte sind in der Koalition noch umstritten.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren

Der mit Abstand größte Knackpunkt ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren. Die Expertenkommission empfiehlt, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte - also nach 45 Versicherungsjahren - abzuschaffen. Das Modell wird umgangssprachlich oft "Rente mit 63" genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach 45 Jahren Versicherungszeit abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Da das Rentenalter aber schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsdatum für besonders langjährig Versicherte immer weiter nach hinten.

Die SPD stört sich an der Empfehlung und möchte zumindest Härtefallregelungen durchsetzen. Auch Schweitzer forderte bereits im September Änderungen und kritisierte, dass die Vorschläge einer "professoralen Kommission" vorsähen, dass Menschen weniger von dem bekämen, was sie sich zuvor erarbeitet hätten. Die Rente müsse aber klar und sicher sein. Damals setzte Schweitzer auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren - nun muss er selbst eine Lösung für den Gesetzestext finden.

Einbeziehung von Minijobs in Rentenversicherung

Auch bei der vollständigen Einbeziehung der Minijobs in die Rentenversicherung gibt es noch Redebedarf. Für Minijobs gibt es bislang zwar grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, es besteht aber die Möglichkeit, sich auf Antrag formlos befreien zu lassen. Die Kommission empfiehlt nun, die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ohne diese sogenannte Opt-out-Möglichkeit in die Rentenversicherung einzubeziehen. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.

Die Kommission empfiehlt auch, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus für Minijobs ganz abzuschaffen, denn bislang sind Minijobber auch von anderen Sozialbeiträgen sowie der Einkommensteuer befreit. Denn das berge ein Armutsrisiko, wenn die Jobs zur dauerhaften, schlecht abgesicherten Beschäftigung würden, besonders für Frauen. Die Maßnahme ist zwischen den Regierungsparteien noch umstritten, weil besonders Teile der Union die De-facto-Abschaffung der Minijobs kritisieren.

Änderungen bei Altersteilzeit

Offen sind auch noch die vorgeschlagenen Änderungen bei der Altersteilzeit. Das Konzept bedeutet, dass ab einem bestimmten Alter die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert werden kann. Bislang ist das ab 55 Jahren möglich, die Kommission empfiehlt ein Mindestalter von 58 Jahren und zusätzlich eine Kopplung an die Regelaltersgrenze.

Bislang kann die Altersteilzeit auch im Block genommen werden - dann arbeiten Beschäftigte in der ersten Phase voll und in der zweiten gar nicht mehr. Das empfiehlt die Kommission abzuschaffen.

Quelle: ntv.de, csi/AFP

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