Europaweite Richtlinie für Zigarettenpackungen EU führt Schockbilder ein
26.02.2014, 17:50 Uhr
Mit verfaulten Zähnen und schwarzer Raucherlunge sollen künftig vor allem Jugendliche in Europa vom Rauchen abgeschreckt werden. Erstmals gilt die neue Tabakrichtlinie auch für E-Zigaretten. Trotzdem sind längst nicht alle Tabakprodukte auf dem Markt betroffen.
Jungen Menschen in Europa soll verstärkt der Einstieg in das Rauchen erschwert werden. Dabei helfen soll eine neue Tabakrichtlinie der Europäischen Union, die Schockbilder und unübersehbare Warnhinweise auf Zigarettenpackungen vorsieht.
Die nach langen und zähen Verhandlungen zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und den Mitgliedstaaten erzielte Richtlinie sieht vor, dass auf Zigarettenpackungen spätestens ab 2017 abschreckende Bilder prangen müssen, etwa von einem verfaulten Fuß oder einer schwarzen Raucherlunge. Außerdem müssen insgesamt 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packungen von Warnhinweisen wie "Rauchen tötet" bedeckt sein. Das gleiche gilt für Zigaretten-Feinschnitt und Wasserpfeifen-Tabak, da diese vor allem bei Jugendlichen beliebt sind. Zwar existieren bereits heute Warnhinweise auf den Packungen, diese sind aber wesentlich kleiner als die nun vorgesehenen.
Nach Angaben des Europaparlaments gelten die neuen Vorschriften für rund 90 Prozent aller Tabakprodukte auf dem europäischen Markt. Für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak, die bei jungen Leuten weniger beliebt sind, sind die bisher vorgeschriebenen Warnhinweise dagegen weiterhin ausreichend.
Zusätzlich sollen besonders gefährliche Zusatzstoffe, die Krebs erregen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzungsfähigkeit einschränken können, zukünftig ganz aus Tabakprodukten verbannt werden. Das gleiche gilt für Aromen, die wie Vanille oder Schokolade den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und deshalb vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern. Menthol-Zigaretten sollen aus diesem Grund ebenfalls vom Markt genommen werden - allerdings erst ab 2020.
Kompromiss für E-Zigaretten
Erstmals wird es auch EU-weite Regeln für elektronische Zigaretten geben, die nikotinhaltige Flüssigkeiten verdampfen und in einigen Mitgliedsländern, etwa Frankreich, weit verbreitet sind. Dabei war lange Zeit unklar, ob E-Zigaretten überhaupt Bestandteil der neuen Tabakrichtlinie sein werden. Während die Mitgliedstaaten vor ihnen warnen, bewertete das EU-Parlament sie als Alternative für Kettenraucher, die bei der Entwöhnung helfen könnte. Der nun gefundene Kompromiss schreibt Obergrenzen für den Nikotingehalt in der Flüssigkeit und die Größe der Kartuschen vor.
E-Zigaretten können demnach als Medikament eingestuft werden, wenn sie als vorbeugende oder heilende Mittel dargestellt werden, oder aber als Tabakprodukt. Eine Apothekenpflicht gibt es somit nicht. Sie unterliegen damit den gleichen Werbebeschränkungen wie herkömmliche Tabakprodukte. Die EU-Kommission soll außerdem innerhalb von zwei Jahren die bisher kaum bekannten möglichen Auswirkungen von E-Zigaretten auf die Gesundheit bewerten.
Angesichts der "enormen Schäden", die das Rauchen mit jährlich 700.000 frühzeitigen Todesfällen verursache, seien solche strikte Regeln zum Gesundheitsschutz unbedingt nötig, betonte die deutsche EU-Abgeordnete Rebecca Harms.
Die Neuregelung tritt in Kraft, sobald sie im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde - was bis Ende März erwartet wird. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der Tabakindustrie wird dann noch eine zusätzliche Frist von einem Jahr für die Umstellung gewährt. Dies bedeutet, dass Zigaretten und andere Tabakprodukte, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen, bis spätestens Frühjahr 2017 aus dem Handel genommen werden müssen.
Quelle: ntv.de, lou/dpa