Politik

Nach 17 Fragen Deutscher Einbürgerungstest kommt

Einbürgerungswillige Ausländer müssen künftig Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Das Bundeskabinett billigte den Entwurf des Innenministeriums zum umstrittenen Einbürgerungstest. Damit wird der Fragenkatalog zum 1. September dieses Jahres obligatorisch. Der Test enthält 300 allgemeine Fragen zum Leben in der Demokratie, zur deutschen Geschichte und zu gesellschaftlichen Gegebenheiten in der Bundesrepublik. Die Verordnung regelt zudem die Lerninhalte der ebenfalls verbindlichen Einbürgerungskurse.

"Der Test ist angemessen und überfordert niemanden", erklärte Innenminister Wolfgang Schäuble. Die vorab veröffentlichten Fragen hatten eine kritische Debatte ausgelöst. Schäuble sagte, missverständliche Formulierungen oder Ungenauigkeiten seien inzwischen beseitigt. Es werde lediglich Grundwissen über die Rechte und Pflichten als deutscher Staatsbürger und die Lebensverhältnisse abgefragt.

Test kann wiederholt werden

Feldversuche hätten gezeigt, dass über 70 Prozent der Befragten richtig geantwortet hätten, erklärte Schäuble. Dabei seien zum Beispiel Schüler mit und ohne Migrationshintergrund sowie Teilnehmer an Integrationskursen als Vergleichsgruppen getestet worden. "Das beweist, dass die Testfragen von der Zielgruppe verstanden und korrekt gelöst werden können", erklärte Schäuble. In den 60-stündigen Kursen könne auf komplexere Fragen eingegangen und das Wissen vertieft werden.

Mit dem Test soll geprüft werden, ob Ausländer, die Deutsche werden wollen, genug über die Rechts- und Gesellschaftsordnung wissen. Aus 300 bundesweit einheitlichen und 10 speziellen Landesfragen werden je 33 ausgewählt. Wer 17 Fragen richtig beantwortet, hat bestanden. Der Test kann beliebig oft wiederholt werden. Das Bundesinnenministerium ließ mehrere Fehler und missverständliche Formulierungen in den Fragen korrigieren.

Vertreter der Muslime halten einige Fragen für ideologisch gefärbt. Die Bundesregierung bestreitet, dass Gewissensfragen gestellt würden. Der Zentralrat der Juden kritisiert, dass Wissen zur Geschichte Deutschlands abgefragt wird, aber das Wort "Holocaust" nicht im Fragenkatalog auftaucht. Außerdem werde das Judentum unterschlagen.


Mieterbund kritisiert falsche Antwort


Das Bundesinnenministerium hatte Fehler korrigieren lassen. Der Deutsche Mieterbund hält eine Antwort im Test weiter für falsch. Auf die Frage "Wen müssen Sie in Deutschland auf Verlangen in Ihre Wohnung lassen?" muss es "den Vermieter/die Vermieterin" heißen. Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips sagte: "Ein generelles Besichtigungsrecht des Vermieters gibt es nicht." Das Innenministerium wies die Kritik zurück: "Das Ziel ist hier nicht eine juristische Prüfung, sondern sind ganz grundlegende Kenntnisse."

Im vergangenen Jahr ließen sich 113.000 Ausländer einbürgern, 9,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Rund 4,8 Millionen der 6,7 Millionen Ausländer leben seit mehr als acht Jahren in Deutschland. Damit haben sie Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ausreichende Sprachkenntnisse. Zudem dürfen sie nicht straffällig geworden sein.

Quelle: ntv.de

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