Politik

Ausschuss-Geheimnisse Ermittlungen eingestellt

Die Münchner Staatsanwaltschaft stellt ihre Ermittlungen gegen vier Journalisten wegen der Veröffentlichung geheimer Informationen aus dem BND-Untersuchungsausschuss ein.

Es gebe keinen Anhaltspunkt, über die Journalisten an die Geheimnisträger zu kommen, die die Informationen weitergegeben haben, sagte Oberstaatsanwalt August Stern. "Ich darf allein aufgrund der Veröffentlichung der Geheimdokumente bei Journalisten nicht durchsuchen", betonte er.

Lammert hat keine Einwände

"Sollten Staatsanwaltschaften zu dem Schluss kommen, dass die Ermittlungen aus ihrer Sicht eingestellt werden sollen, bestehen aus meiner Sicht keine Einwände gegen die Einstellung der Verfahren", erklärte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), den die Staatsanwälte vor der Einstellung der Ermittlungen konsultieren müssen.

Ein Bundestags-Sprecher betonte, Lammert habe nur eine grundsätzliche Ermächtigung zu Ermittlungen erteilt. Diese nach dem Strafgesetzbuch nötige Ermächtigung werde er nicht zurückziehen. Ob und gegen wen ermittelt werde, sei allein Sache der Justiz.

13 Verfahren laufen noch

Den vier Journalisten der "Süddeutschen Zeitung" war vorgeworfen worden, aus Geheimakten des BND-Ausschusses zitiert und sich damit der Beihilfe zum Geheimnisverrat schuldig gemacht zu haben. Gegen mehrere Journalisten anderer Medien wird deshalb weiter ermittelt. "Unser Verfahren ist offen", sagte ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Dort laufen Ermittlungen gegen zwei Journalisten der "Frankfurter Rundschau". Auch in Hamburg und Berlin wird nach Angaben der beiden Staatsanwaltschaften weiterhin ermittelt.

Der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger hatte die Ermittlungen allerdings bereits Anfang August als "überflüssig" bezeichnet. "Nach dem 'Cicero'-Urteil ist ein solches Verfahren Quatsch", sagte er. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit um eine Durchsuchung gegen das Magazin "Cicero" vom Februar wird allgemein als Stärkung der Pressefreiheit gewertet.

Der Deutsche Journalisten-Verband reagierte erleichtert auf die Einstellung der Ermittlungen in München. "Die Entscheidung der Münchner Staatsanwälte bestätigt, dass die Berichterstatter über den BND-Untersuchungsausschuss keine strafbare Handlung begangen haben", erklärte der DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Diese Entscheidung stärkt den Informantenschutz in Deutschland." Er hoffe, dass die anderen Staatsanwaltschaften dem Schritt ihrer Münchner Kollegen folgten, betonte Konken.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen