Andere Regeln für ImmunitätEuropa-SPD regt nach dem Fall Niebler Reform an - die EVP stimmt zu
Von Lea Verstl
Der Fall der CSU-Politikerin Niebler kann im EU-Parlament ein Nachspiel haben. Der Vorsitzende der deutschen Sozialdemokraten fordert ein anderes Immunitätsverfahren in Brüssel. Es soll sich am Modell des Deutschen Bundestags orientieren. Beifall kommt von Nieblers Fraktion, der EVP.
Die Europa-SPD fordert eine Reform des Verfahrens, durch das EU-Abgeordnete ihre Immunität verlieren. René Repasi regt an, die Regeln in Brüssel nach Vorbild entsprechender Vorschriften im Deutschen Bundestag zu ändern. Der Vorsitzende der deutschen Sozialdemokraten im Europaparlament braucht eine Mehrheit, um die Geschäftsordnung zu reformieren. Die Chancen dafür stehen gut. Die europäischen Grünen signalisieren auf Anfrage von ntv.de zumindest Gesprächsbereitschaft, die Europäische Volkspartei (EVP) sogar ihre Zustimmung.
Die Konservativen von der EVP sind für den Erfolg von Repasis Vorhaben nicht nur entscheidend, weil sie die größte Fraktion stellen. Die Debatte um eine mögliche Reform nahm überhaupt erst an Fahrt auf, weil eine deutsche EVP-Abgeordnete Schlagzeilen gemacht hatte: Angelika Niebler. Gegen die CSU-Vize-Vorsitzende ermittelte die Europäische Staatsanwaltschaft noch vor wenigen Wochen wegen Betrugsverdachts. Die Ermittlungen fanden jedoch ihr vorläufiges Ende, als die EU-Abgeordneten dagegen stimmten, Nieblers Immunität aufzuheben.
Die Parlamentarier folgten damit der Empfehlung des Rechtsausschusses des Parlaments. Dieser hatte gemutmaßt, dass die Hauptbelastungszeugin in dem Fall aus politischer Motivation heraus Hinweise an die Staatsanwaltschaft gegeben haben könnte. Bei der Zeugin handelt es sich um eine frühere Mitarbeiterin Nieblers, die von 2021 bis 2023 für sie gearbeitet hatte.
EU-Abgeordnete haben Zeit für Vernichtung von Beweisen
Brisant ist der Fall, da für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eigentlich nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen maßgeblich ist, sondern ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Dies ist nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegeben - unter anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat.
Experten und Nichtregierungsorganisationen kritisieren seit Jahren, wie intransparent und ineffizient das Immunitätsverfahren im EU-Parlament ist. Bei jedem neuen Verdacht muss die Europäische Staatsanwaltschaft vorgehen wie im Fall Niebler: Sie muss beim Rechtsausschuss einen Antrag stellen, der einen Berichterstatter ernennt - der wiederum die verschiedenen Fraktionen zu ihren Meinungen befragt. Über den Bericht, der am Ende entsteht, wird schließlich im Plenum abgestimmt.
Der ganze Prozess dauert Monate, in denen Beschuldigte Zeit haben, Beweise verschwinden zu lassen. Zudem bindet das Prozedere der Europäischen Staatsanwaltschaft die Hände - und führt zu einer paradoxen Situation: Die Mitglieder des Rechtsausschusses können Anträge ablehnen mit der Begründung, es lägen nicht genügend Beweise vor. Ohne die Aufhebung der Immunität können die Staatsanwälte auf der anderen Seite aber nicht ausreichend ermitteln.
Immunitätsschutz im Bundestag bei Maßnahmen oder Anklage
Das Immunitätsverfahren im Deutschen Bundestag sei effizienter, sagt Repasi. Im deutschen Parlament darf die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ohne Einzelfallprüfung einleiten. Der Bundestag erteilt hierfür zu Beginn jeder Wahlperiode eine pauschale Genehmigung. Also ist kein Antrag beim Rechtsausschuss nötig. Die einzige Bedingung: Der Bundestagspräsident muss vorab informiert werden, 48 Stunden danach können die Ermittlungen beginnen.
Sobald Ermittler tiefer eingreifen wollen, etwa durch Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, Anklagen oder Haftbefehle , greift der volle Immunitätsschutz. Diese Maßnahmen sind erst erlaubt, wenn der Bundestag die Immunität im Einzelfall formell aufhebt. Das Gleiche gilt für eine Anklage. Zwangsmaßnahmen oder Anklagen werden aber im Normalfall erst eingeleitet, wenn stichhaltige Anhaltspunkte vorliegen. Das Parlament hat dann entsprechend mehr Beweise, um sich ein Bild zu machen und auf dieser Basis über die Aufhebung der Immunität zu entscheiden.
Um die Reform durchzusetzen, muss sich Repasi zunächst wieder an den Rechtsausschuss wenden. Dort muss er eine Mehrheit von einem anderen Immunitätsverfahren überzeugen. "Das dürfte aus meiner Sicht aber gelingen, weil es im Interesse der betroffenen Abgeordneten ist, dass das öffentliche Immunitätsverfahren erst stattfinden muss, wenn ein Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft ausermittelt ist und damit sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeschuldigten ermitteln wurde", sagt Repasi ntv.de.
Transparency International hält Repasis Reform für "nötig"
Ist diese erste Hürde genommen, übernimmt der Verfassungsausschuss das Verfahren. Er bereitet eine Änderung der Geschäftsordnung vor, die dann vom Plenum mit absoluter Mehrheit beschlossen werden muss.
Sergey Lagodinsky ist rechtspolitischer Sprecher der Grünen. Er sitzt somit gemeinsam mit Repasi im Rechtsausschuss und zeigt sich gesprächsbereit. "Einer Reform des Verfahrens stehen wir grundsätzlich offen gegenüber, wenn sie zu mehr Transparenz und Verlässlichkeit führt", sagter ntv.de. Allerdings wolle er sich noch nicht auf einen endgültigen Standpunkt zu Repasis Vorstoß festlegen, sondern die Verhandlungen im Rechtsausschuss und in anderen Gremien des Parlaments ab September abwarten.
Der rechtspolitische Sprecher der EVP, Axel Voss, positioniert sich hingegen eindeutig. Der CDU-Politiker unterstützt Repasis Vorschläge. Zustimmung kommt auch von der Nichtregierungsorganisation Transparency International EU. "Die skandalöse Affäre Niebler hat gezeigt, wie die demokratische Schutzfunktion der parlamentarischen Immunität offen politisiert und dadurch die Justiz faktisch behindert worden ist. Die Vorschläge von Herrn Repasi sind nicht nur vernünftig, sondern vor allem dringend nötig", sagt Direktor Nick Aiossa ntv.de.