Keine Chancengleichheit für Frauen Frauenministerium versagt im eigenen Haus
08.05.2014, 20:08 UhrAusgerechnet im Familien- und Frauenministerium sind Stellen an Männer vergeben worden, ohne dass die Gleichstellungsbeauftragte mitreden konnte. Die zog gegen ihren Arbeitgeber vor Gericht - mit Erfolg.

Kristina Schröder (l.) bei der Amtsübergabe an ihre Nachfolgerin Manuela Schwesig am 18.12.2013 in Berlin.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das Berliner Verwaltungsgericht hat gerügt, dass die Gleichstellungsbeauftragte im Bundesfrauenminis terium unter Kristina Schröder (CDU) nur unzureichend an der Besetzung dreier herausgehobener Positionen beteiligt wurde. Alle drei Stellen waren an Männer vergeben worden. Diese Praxis sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Gericht. Das Ministerium habe in den drei Fällen das Bundesgleichstellungsgesetz missachtet. Damit wurde mehreren Klagen der Gleichstellungsbeauftragten stattgegeben.
Konkret ging es um die Posten des Pressesprechers, des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs sowie eines beamteten Staatssekretärs.
Die Entscheidungen wurden laut Gericht der Gleichstellungsbeauftragten Kristin Rose-Möhring entweder gar nicht oder erst kurz vor der Besetzung mitgeteilt. Ihre Einsprüche waren zunächst ebenso wie außergerichtliche Einigungsverfahren gescheitert.
Ungeachtet des Wechsels an der Spitze des Ressorts - inzwischen ist Manuela Schwesig (SPD) Frauenministerin - sah das Verwaltungsgericht eine Wiederholungsgefahr. In zentralen Fragen der Besetzungspraxis gebe es weiterhin Uneinigkeit mit der Gleichstellungsbeauftragten. Das Gesetz sehe umfassende Beteiligungsrechte vor, um Weichenstellungen im Vorfeld beeinflussen zu können. Diese Rechte gelten laut Gericht auch, wenn Spitzenpositionen wie die von politischen Beamten vergeben werden. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
Quelle: ntv.de, ppo/dpa