Politik

Hersteller brauchen mehr ZeitFrei fordert Änderungen an geplanter Zuckersteuer

17.10.2026, 09:41 Uhr
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Frei verteidigt die Idee der Zuckersteuer von Finanzminister Klingbeil grundsätzlich. (Foto: picture alliance / Andreas Gora)

Die geplante Zuckersteuer soll Krankenkassen entlasten und den Konsum süßer Getränke eindämmen. Doch schon vor der Einführung gibt es Unstimmigkeiten über die Umsetzung. Unionsfraktionschef Thorsten Frei fordert Anpassungen und warnt vor möglichen Jobverlusten.

Unionsfraktionschef Thorsten Frei dringt auf Nachbesserungen am Entwurf für die von der schwarz-roten Koalition geplante Steuer auf gezuckerte Getränke. "Es gibt Änderungsbedarf am Gesetzentwurf von Finanzminister Klingbeil", sagte der CDU-Politiker dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Wir brauchen Übergangsfristen, damit die Getränkehersteller ihre Rezeptur verändern können."

Gelinge ihnen das nicht, müssten sie ihre Preise erhöhen, warnte Frei. "Damit drohen ihnen Wettbewerbsnachteile und am Ende vielleicht Arbeitsplatzverluste - was wir nicht wollen." In jedem Fall dürfe es für die Zuckersteuer keine neuen Stellen in der Verwaltung geben.

Frei verteidigte das Vorhaben von Finanzminister Lars Klingbeil jedoch grundsätzlich gegen Kritik aus den eigenen Reihen, etwa von Hessens Ministerpräsident Boris Rhein. Die Abgabe diene der Gesundheitsvorsorge und solle ernährungsbedingten Krankheiten vorbeugen, statt Haushaltslöcher zu stopfen.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Vorschlag für die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht, den diese in den Bundestag einbringen sollen. Der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Hoffmann, forderte bereits einen späteren Starttermin als bislang vorgesehen, damit Unternehmen ihre Rezepturen umstellen können - nämlich Anfang 2028 statt Juli 2027.

Die neue Steuer soll auf gezuckerte Getränke mit einem Gesamtzuckergehalt von mindestens fünf Gramm pro 100 Milliliter anfallen. Laut Finanzministerium sind das etwa Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz. Nicht betroffen sind Getränke mit Alkohol sowie alkoholfreie Biere, Weine oder Cocktails. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen werden nicht zusätzlich besteuert, genauso wenig Getränke mit Süßungsmitteln. Die Regierung strebt eine Befreiung für alle Betriebe an, die im Jahr maximal eine Million Liter produzieren.

Der Bund könnte durch die Steuer im nächsten Jahr 690 Millionen Euro einnehmen, für 2028 sind 925 Millionen vorgesehen. Das Geld soll genutzt werden, um die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil zu halten. Gleichzeitig soll die Steuer aber ein Anreiz für Getränkehersteller sein, den Zuckergehalt in ihren Produkten zu reduzieren. "Die Zuckersteuer dient in erster Linie der Gesundheitsvorsorge", argumentierte Frei.

Quelle: ntv.de, mwa/dpa/rts

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