Bundespolizei und BKA Friedrich lässt Fusion platzen
15.03.2011, 15:45 Uhr
Eigenständigkeit bleibt: Innenminister Friedrich mit Bundespolizisten.
(Foto: dapd)
Innenminister Friedrich sagt die Fusion von BKA und Bundespolizei ab. Er will zwar die Zusammenarbeit beider Behörden verbessern, die Eigenständigkeit soll aber erhalten bleiben. Bei der Gewerkschaft der Polizei löst die Entscheidung Erleichterung aus.
Die Fusion von Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA) ist vom Tisch. "Bundespolizei und Bundeskriminalamt bleiben zwei Säulen der Polizei des Bundes", sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Zugleich machte der neue Minister deutlich, dass er eine engere Verflechtung beider Behörden plant. "Das Zusammenspiel beider Organisationen wollen wir gemeinsam verbessern. In welcher Form und in welcher Intensität, das werde ich in den nächsten Wochen entscheiden."
Im vergangenen Herbst hatte eine Expertenkommission eine Fusion von BKA und Bundespolizei zu einer neuen Super-Polizei vorgeschlagen. Friedrichs Vorgänger im Amt des Innenministers, Thomas de Maizière, erklärte damals, er finde die Vorschläge gut und wolle sie prüfen. Aus der CSU kamen zu den Fusionsüberlegungen allerdings kritische Stimmen. Der CSU-Politiker Friedrich hatte kurz nach seinem Amtsantritt erklärt, er werde zu gegebener Zeit über den Fortgang der Dinge in Sachen Polizeireform entscheiden.
GDP ist erleichtert
Die Entscheidung Friedrichs hat bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jubel ausgelöst. "Wir sind sehr zufrieden, dass wir mit unseren sachlichen Argumenten durchdringen konnten", sagte der Vorsitzende des GdP-Bezirks BKA, Jürgen Vorbeck. Es sei gut, dass die Vorschläge der Kommission unter Ex-Verfassungsschutzpräsident Eckart Werthebach vom Tisch seien. Die angekündigte intensivere Zusammenarbeit mit der Bundespolizei werde von der Gewerkschaft unterstützt. Auch die von der Werthebach-Kommission vernachlässigte Kriminalpolizei des Zolls müsse künftig enger mit der Bundespolizei zusammenarbeiten.
Die GdP hatte schon länger eindeutig Stellung gegen die Fusion bezogen. Unter anderem wurde die mangelnde Beteiligung der rund 50.000 betroffenen Mitarbeiter der beiden Polizeibehörden moniert. Eine Fusion hätte nach Meinung der GdP die Erfordernisse einer modernen Polizei mit ihren intensiven Auslandsbeziehungen ignoriert und verfassungswidrig in Kompetenzen der Länderpolizeien eingegriffen.
Quelle: ntv.de, dpa/rts