Politik

Sieg für Öffentlich-Rechtliche GEZ-Sender im Internet

Die öffentlichen-rechtlichen Sender können ihre Internet-Angebote weiter ausbauen. Sie müssen künftig lediglich einen sendungsbezogenen Kontext herstellen. Das sieht der Entwurf des 12. Rundfunkänderungs- staatsvertrages vor, auf den sich die Ministerpräsidenten der Länder verständigten. Wie der hessische Ministerpräsident Roland Koch erläuterte, dürfen die Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio aber nicht als "elektronische Presse" erscheinen. Was das genau bedeutet, bleib offen.

Strittig ist laut Koch nur noch, ob die Öffentlich-Rechtlichen Unterhaltungsthemen ins Internet stellen dürfen. Dieses Themenfeld bezeichnete die ARD allerdings umgehend als Teil der Grundversorgung. Für die Öffentlich-Rechtlichen tabu sein sollen demnach Kontaktbörsen, Beratungsdienste, Freizeittipps sowie alle kommerziellen Angebote. ARD und ZDF hatten allerdings bereits erklärt, darauf auch verzichten zu können.

GEZ-Gebühren fließen ins Internet

Eine finanzielle Deckelung für ihre gebührenfinanzierten Internet-Aktivitäten soll es nicht geben. Sportliche Großereignisse, dazu gehört auch die Bundesliga, dürfen nur 24 Stunden abrufbar sein. Für andere Sportereignisse gilt eine Sieben-Tage-Frist.

Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages ist unter anderem notwendig, weil die EU-Kommission von Deutschland klare Regeln für die Aktivitäten der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender verlangt. Außerdem soll er eine Trennlinie zu Printmedien und privaten Sendern mit jeweils eigenen Internetangeboten ziehen, die massive Wettbewerbsverzerrungen durch die Öffentlich-Rechtlichen befürchten. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) äußerte auch sogleich scharfe Kritik. Es sei sehr bedauerlich, dass die Entscheidung lediglich im Bereich der nicht-sendungsbezogenen Telemedien eine klare Absage an lange Text- und Fotoangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Internet enthalte. Jetzt müsse Brüssel ein Machtwort sprechen, um zu verhindern, dass beispielsweise private Nachrichtenseiten im Internet durch die gebührenfinanzierten Angebote von ARD und ZDF in den Ruin getrieben werden.

Die Landeschefs seien zuversichtlich, dass die EU-Kommission dem Vertrag zustimmt, sagte Koch. Alle Beteiligten könnten mit den Regelungen "mit zusammengebissenen Zähnen hinreichend zufrieden" sein. Auch Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit sprach von einer weitgehenden Einigkeit der Landeschefs, räumte aber ein, dass bei diesem Thema "nicht alle Interessen unter einen Hut" zu bekommen seien. Koch sagte, der Vertragsentwurf werde als nächstes mit der EU-Kommission und anschließend mit den Beteiligten besprochen. Im Oktober wollen die Ministerpräsidenten ihn auf ihrer nächsten Konferenz verabschieden. Die "Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien" soll im Sommer 2009 in Kraft treten.

Quelle: ntv.de

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