Ratifikation des Vertrags steht aus Gauck unterschreibt ESM-Gesetze
13.09.2012, 18:22 Uhr
Gaucks Unterschrift
(Foto: Perhelion / Wikipedia)
Bundespräsident Gauck fertigt die Zustimmungsgesetze zum Euro-Rettungschirm ESM und zum Fiskalpakt aus. Damit der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten kann, bedarf es noch der Ratifikation durch den Bundespräsidenten. Dazu muss die Bundesregierung die Vorgaben der Verfassungsrichter erfüllen.
Bundespräsident Joachim Gauck hat die Gesetze zum Euro-Rettungsschirm auf den Weg gebracht. Gauck habe die Gesetze, darunter die Zustimmungsgesetze zum ESM-Vertrag, zum Fiskalvertrag und zur Änderung des Artikel 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, ausgefertigt, teilte seine Sprecherin mit.
Damit insbesondere der ESM-Vertrag völkerrechtlich in Kraft treten könne, bedürfe es aber noch der Ratifikation durch den Bundespräsidenten. Dazu müssten zunächst die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung verschiedener Abschnitte des ESM-Vertrags erfüllt sein. Hierfür werde die Bundesregierung - wie von ihr angekündigt - Sorge tragen.
Die Karlsruher Richter hatten am Mittwoch grünes Licht für den dauerhaften Rettungsschirm ESM gegeben, aber Auflagen gemacht. So muss völkerrechtlich verbindlich festgelegt werden, dass die deutsche Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt - sofern der Bundestag keine andere Entscheidung trifft. Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker will den ESM im Oktober starten lassen.
Quelle: ntv.de, dpa/rts/AFP