Entscheidung im Sinne Warschaus Gericht lehnt Auslieferung von Nord-Stream-Verdächtigem nach Deutschland ab
17.10.2025, 15:35 Uhr Artikel anhören
Deutsche Ermittler gehen davon aus, dass eine ukrainische Gruppe für die Explosionen an den Gaspipelines verantwortlich ist.
(Foto: AP)
Der Anschlag gegen das frühere deutsch-russische Prestigeprojekt Nord Stream erregt vor drei Jahren weltweit Aufsehen. Seit Ende September sitzt ein mutmaßlicher Beteiligter in Polen in U-Haft. Zum Prozess in Deutschland kommt es vorerst nicht.
Ein polnisches Gericht hat die Auslieferung eines ukrainischen Verdächtigen an Deutschland im Zusammenhang mit den Explosionen an den Nord-Stream-Gaspipelines abgelehnt. Das teilten die Richter mit. Die Entscheidung ist im Sinne der Regierung in Warschau. Ministerpräsident Donald Tusk hatte bereits Anfang des Monats erklärt, eine Übergabe von Wolodymyr Z. sei nicht im Interesse Polens. Das Problem sei nicht, dass die Unterwasser-Pipelines von Russland nach Deutschland im September 2022 gesprengt, sondern dass sie überhaupt gebaut worden seien, sagte Tusk.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Wolodymyr Z. vor, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die eine Segeljacht gemietet und Sprengstoff an den Pipelines nahe der dänischen Insel Bornholm platziert haben soll. Ihm werden die Verabredung zu einem Sprengstoffanschlag sowie "verfassungsfeindliche Sabotage" zur Last gelegt. Sein polnischer Anwalt hat die Anschuldigungen zurückgewiesen und erklärt, sein Mandant habe nichts Unrechtes getan. Er stellte zudem infrage, ob die Zerstörung russischen Eigentums durch einen Ukrainer während des Krieges zwischen beiden Ländern eine strafrechtliche Angelegenheit sei.
Der von Deutschland mit europäischem Haftbefehl gesuchte Ukrainer war in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und saß seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe handelt es sich bei dem 46-Jährigen um einen ausgebildeten Taucher, der mutmaßlich Mitglied der Gruppe war, die im Herbst 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Nord-Stream-Gaspipelines platzierte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und verfassungsfeindliche Sabotage vor.
Neben der Ablehnung der Überstellung des 46-Jährigen an Deutschland hat das Gericht in Warschau zudem die Untersuchungshaft von Wolodymyr Z. aufgehoben, wie die Agentur PAP meldete. In Italien war bereits ein zweiter Ukrainer in dem Fall festgenommen worden. Auch er ist noch nicht an Deutschland ausgeliefert worden. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu den Fällen, sondern verweist auf den Generalbundesanwalt, der die Ermittlungen führt.
Ukrainer sollen für den Anschlag verantwortlich sein
Deutsche Ermittler gehen davon aus, dass eine ukrainische Gruppe bestehend aus mehreren Männern und einer Frau für die Explosionen an den Gaspipelines verantwortlich ist. Medienberichten zufolge sollen die Mitglieder der Gruppe eine Jacht gemietet haben, um den Anschlag zu verüben, die von Rostock aus startete. Diese sei mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen gemietet worden.
Bei dem Anschlag beschädigten die Sprengungen die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Die Explosionen wurden in der Nähe von Bornholm registriert. Wenig später entdeckte man vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen.
Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland, allerdings nicht mehr zum Zeitpunkt des Anschlags. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch gar nicht in Betrieb. Die Anschläge rund sieben Monate nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verschärften die Energiekrise in Europa.
Quelle: ntv.de, gut/rts/dpa/AFP