Politik

Häftlinge leiden unter HitzeGericht verpflichtet Texas zu klimatisierten Gefängnissen

23.09.2026, 06:40 Uhr
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Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Temperaturen in Texas auf über 50 Grad Celsius ansteigen können. (Foto: REUTERS)

In Texas müssen fast 90.000 Gefängnisinsassen mitunter extreme Temperaturen ohne Klimaanlage ertragen. Ein Richter setzt dem nun ein Ende: Bis 2029 müssen die Haftanstalten umgerüstet werden.

Zehntausende Häftlinge im US-Bundesstaat Texas sollen in den kommenden Jahren besser vor extremer Hitze geschützt werden. Ein Bundesrichter in der Stadt Austin ordnete an, dass Gefängnisse des flächenmäßig größten Bundesstaates bis Ende 2029 mit Klimaanlagen ausgestattet werden müssen. Fast 90.000 Insassen hätten ihre Strafen vergangenen Sommer in Zellen ohne Klimaanlage absitzen müssen, teilte das Gericht mit.

Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Temperaturen in Texas auf über 50 Grad Celsius ansteigen können. "Insassen in texanischen Gefängnissen leiden - und sterben in manchen Fällen - jeden Sommer an extremer Hitze." Klimaanlagen sind in dem südlichen Bundesstaat Standard in Wohnhäusern, Büros und Geschäften.

Geklagt hatte eine Gruppe von Bürgerrechtsbewegungen gemeinsam mit Insassen oder deren Vertretern. Ihre Klage richtete sich gegen die für die Gefängnisse des Bundesstaates zuständige Behörde. Daneben gibt es auch privat oder vom Bund betriebene Gefängnisse, die jedoch deutlich weniger Häftlinge beherbergen.

Der Bundesrichter in Austin sah es als erwiesen an, dass die Verhältnisse der texanischen Gefängnisse gegen den achten Zusatzartikel der Verfassung verstoßen. Der Artikel untersagt "grausame und ungewöhnliche Strafen". Die Justizbehörde muss dem Gericht nun alle sechs Monate darlegen, wie es mit Planung und Installation der Anlagen vorangeht. Finanzielle Belastungen seien ausdrücklich kein Grund, die Klimatisierung hinauszuzögern.

Zeugen hätten vor Gericht ausgesagt, sie und ihre Mitinsassen seien krank geworden, in Ohnmacht gefallen und hätten verzweifelt versucht, sich abzukühlen. Es sei "üblich" gewesen, sich zur Abkühlung mit Wasser aus der Toilette zu bespritzen. "Das sind keine menschenwürdigen Haftbedingungen", urteilte der Richter.

Quelle: ntv.de, lme/dpa

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