Politik

Ägyptens Justiz pocht auf Mubarak-Gesetzen Gericht verurteilt Stiftungsmitarbeiter

Die Konrad-Adenauer-Stiftung wird in Ägypten künftig nicht mehr vertreten sein.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung wird in Ägypten künftig nicht mehr vertreten sein.

(Foto: picture alliance / dpa)

Zu Mubaraks Zeiten wurde festgelegt: Wer sich aus dem Ausland bezahlen lässt und die politische Ordnung gefährdet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. In den Augen der ägyptischen Justiz erfüllt die Arbeit der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung diesen Straftatbestand. Mehrere Mitarbeiter werden deswegen jetzt, zwei Jahre nach Mubaraks Ende, bestraft.

Vertreter der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung und 16 weiterer Nichtregierungsorganisationen sind in Ägypten zu Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in Kairo befand die 43 Angeklagten der illegalen Betätigung und unrechtmäßigen Finanzierung aus dem Ausland für schuldig. Es ordnete zudem die dauerhafte Schließung der betroffenen Stiftungen und Organisationen an.

27 der Angeklagten wurden in Abwesenheit zu je fünf Jahren Haft verurteilt. Fünf Angeklagte erhielten Haftstrafen von je zwei Jahren, darunter ein US-Bürger. Elf Angeklagte erhielten Strafen von einem Jahr Haft auf Bewährung.

In Ägypten sind noch immer Gesetze aus der Zeit Husni Mubaraks in Kraft, mit denen die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit aus dem Ausland verhindert werden sollte. Die ägyptische Justiz hatte Ende Dezember 2011 die Büros von 17 Organisationen in Kairo durchsucht, darunter auch die der Adenauer-Stiftung. Bei den Razzien wurden Papiere und Computer beschlagnahmt.

Deutsche Politik machte sich gegen Urteil stark

Der Prozess hatte vor einem Jahr begonnen. Zahlreiche Angeklagte hatten das Land schon vorher oder nach Prozessbeginn verlassen, so auch die beschuldigten deutschen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle hatte von der ägyptischen Regierung mehrfach die Einstellung des Verfahrens und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit der Adenauer-Stiftung gefordert. Auch der Bundestag verurteilte das Vorgehen gegen die Stiftung.

Quelle: ntv.de, AFP

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