Politik

Verabschiedung vor der Wahl Gesetz gegen Steuerflucht

Nach monatelangem Streit hat die Bundesregierung das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung über Steueroasen auf den Weg gebracht. Der nach Beratungen zwischen Union und SPD überarbeitete Entwurf von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) räumt dem Staat bessere Möglichkeiten zur Bekämpfung von Steuerflucht ein.

Erstmals werden Sanktionen möglich, wenn Privatpersonen oder Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen zu Ländern nicht offenlegen, die sich nicht an die internationalen OECD-Regeln für die Auskunft über Finanzgeschäfte halten. Die Bundesregierung kommt damit auch einer Verabredung der 20 führenden Industrienationen beim Weltfinanzgipfel Anfang April nach.

Ein letzter Streitpunkt offen

Am Montag hatten sich Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt, den die Union zuvor über Wochen blockiert hatte. Dennoch ist der letzte Streitpunkt noch nicht völlig geklärt. Im Entwurf blieb es bei dem Vorschlag Steinbrücks, Beziehern von Einkommen ab einer Höhe von 500.000 Euro im Jahr umfangreiche Aufbewahrungspflichten für ihre Steuerunterlagen aufzubürden und sie ohne Anlass Prüfungen des Fiskus auszusetzen. In der Unionsfraktion wird dagegen eine Schwelle von 750.000 Euro befürwortet, um nicht zu viele Betriebe etwa im Grenzgebiet zur Schweiz unter Generalverdacht zu stellen.

Allerdings wolle die Union in jedem Fall auch noch vor der Bundestagswahl das Gesetz im Bundestag beschließen lassen, verlautete aus der Fraktion. Der ursprüngliche Steinbrück-Entwurf sei an mehreren Stellen im Sinne der Union geändert worden.

Schwarze Liste derzeit leer

Es bleibt aber dabei, dass Privatpersonen und Unternehmen im Zweifel belegen müssen, was hinter ihren Geschäften mit Steueroasen steckt. Allerdings ist noch nicht klar, wie viele und welche Länder am Ende auf der "Schwarzen Liste" der OECD stehen, die sich nicht an die Standards der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit halten. Derzeit sei die Liste leer, weil zuletzt auch Costa Rica, Malaysia, die Philippinen und Uruguay den OECD-Standard zum Auskunftsaustausch akzeptiert hätten, erklärte das Finanzministerium.

Jedoch gebe es in Europa und weltweit noch Länder und Gebiete, die ihre Zusagen erst noch umsetzen müssten. So lange dieses nicht der Fall sei, bestünden die Bedingungen fort, die die Steuerhinterziehung begünstigen. Unter anderem hat die Schweiz, die in der Öffentlichkeit wiederholt massiv wegen ihres strikten Bankgeheimnisses kritisiert worden war, die Anerkennung der OECD-Regeln angekündigt.

Quelle: ntv.de

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