Politik

Absolutes Rauchverbot Grünes Licht für Bayern

Bayern muss das bundesweit strengste Rauchverbot in Gaststätten nicht lockern. Die Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zwei Wochen nach einem Grundsatzurteil zu den umstrittenen Nichtraucherschutzgesetzen wiesen die Karlsruher Richter die Beschwerden zweier Wirte aus München und Würzburg sowie einer Raucherin ab. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) sprach von einem Signal an die Länder.

Der Gesetzgeber dürfe dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben und ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen anordnen, heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Gegen die in Bayern verbreiteten "Raucherclubs" sowie die vorübergehende Ausnahmeregelung für Festzelte erhob das Gericht keine Einwände. (Az: 1 BvR 3198/07 u. 1431/08 - Beschluss vom 6. August 2008)

"Lösung auf dem Silbertablett"

Die Bundesdrogenbeauftragte sagte: "Die Entscheidung hat nochmals deutlich gemacht, wie wichtig eine einheitliche Regelung ist", sagte Bätzing. "Das Signal an die Länder lautet: Setzt Euch für einen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen ein." Die Entscheidung biete den Ländern eine "Lösung auf dem Silbertablett". Sie müssten nur noch zugreifen, um Nichtraucher zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen für Gastronomen zu verhindern.

Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) sieht die bayerische Linie voll bestätigt. "Dort, wo der private Raum ist, gibt es keinen öffentlichen Schutzzweck", sagte Beckstein in München. Raucherclubs dürften aber nicht zur Umgehung des Rauchverbots missbraucht werden, mahnte Beckstein.

"Raucherclubs" erlaubt

Nach Ansicht einer Kammer des Ersten Senats führen die in Bayern verbreiteten "Raucherclubs" nicht zu einer Ungleichbehandlung der Gastwirte. Ihre Berufsfreiheit werde dadurch nicht verletzt, weil jeder Betreiber eines Lokals einen solchen Club einrichten könne. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass ein Club einen festen Mitgliederbestand haben muss und nicht der "Laufkundschaft" an der Tür den schnellen Erwerb der Mitgliedschaft ermöglichen darf. Unproblematisch ist den Richtern zufolge auch die Ausnahme für Festzelte, weil diese zum Jahresende ausläuft.

Der Würzburger Kläger betreibt ein Lokal, in dem fast nur Wasserpfeifen geraucht werden. Die zweite Beschwerdeführerin, eine Wirtin aus München, beklagt Umsatzeinbrüche um mehr als 20 Prozent und sieht ihre Existenz gefährdet.

Ende Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin beanstandet. Nach dem Richterspruch sind zwar absolute Rauchverbote für den Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zulässig. Wenn aber - wie in fast allen Bundesländern - Ausnahmen zugelassen werden, müssen davon auch kleine Eckkneipen ohne abtrennbare Raucherräume profitieren. Die Länder müssen bis Ende 2009 Neuregelungen erlassen. Bis dahin sind "Ein-Raum-Kneipen" unter bestimmten Voraussetzungen vom Rauchverbot ausgenommen.

Quelle: ntv.de

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