Politik

Bundestag beschließt Gesetz Härtere Strafen für Stalker

Stalking wird künftig härter bestraft. Der Bundestag beschloss mit schwarz-roter Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf, der auf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beruht. Ungewünschtes Nachstellen kann künftig mit bis zu zehn Jahren Gefängnis geahndet werden. Besonders hartnäckige und gefährliche Stalker dürfen zum Schutz des Opfers in Untersuchungshaft genommen werden. Die Opposition votierte gegen das Gesetz, weil ihr die Maßnahmen nicht weit genug gingen.

Das geltende Recht ermöglicht der Polizei erst, bei echten Übergriffen einzugreifen. Ein eigener Straftatbestand "Stalking" existierte bislang nicht. Täter konnten belangt werden, wenn ihnen einzelne, strafbare Handlungen nachgewiesen wurden, zum Beispiel Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Nötigung. Mit dem Bundestagsbeschluss wurde ein Straftatbestand "Nachstellung" geschaffen.

"Heute ist ein guter Tag für den Opferschutz und ein schlechter Tag für Stalker", betonte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Ungewünschtes Nachstellen sei keine Privatsache rachedurstiger, verschmähter Liebhaber, sondern ein Vergehen, gegen das der Staat vorgehen müsse.

Wer sein Opfer einem permanenten Psychoterror aussetzt sowie Schaden für Leben und Gesundheit androht, kann bis zu drei Jahre Haft bekommen. Wenn der Stalker sein Opfer oder dessen Angehörige gar in Lebensgefahr bringt, muss er mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Stirbt das Opfer oder ein Verwandter als Folge des Stalkings, sind bis zu zehn Jahre Haft möglich. Da sich Regierung und Länder auf das Gesetz geeinigt hatten, wird kein Widerstand im Bundesrat erwartet.

Bei Stalking handelt es sich um fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Bedrohung einer Person. Opfer müssen mitunter ihre Wohnung und Arbeitsstelle wechseln und können ohne Schutz nicht mehr in die Öffentlichkeit gehen. Mitunter leiden sie jahrelang an den Folgen, selbst wenn der Täter - meist Männer - sein Handel eingestellt hat. Stalker sind vielfach abgewiesene Liebhaber oder ehemalige Lebenspartner. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass Prominente Opfer werden.

Quelle: ntv.de

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