Geplanter Anschlag auf Allawi Hohe Haftstrafen verhängt
15.07.2008, 10:21 UhrIm Stuttgarter Terrorprozess wegen eines geplanten Anschlags auf den irakischen Ex-Ministerpräsidenten Ijad Allawi sind die drei Angeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der Haupttäter erhielt zehn Jahre Gefängnisstrafe, der "Chefplaner" acht Jahre, ein Komplize siebeneinhalb Jahre.
Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass die drei Iraker Mitglieder der radikal-islamischen Terrorvereinigung Ansar al-Islam (Helfer des Islam) waren und geplant hatten, Allawi bei dessen Deutschlandbesuch im Dezember 2004 zu ermorden. Die Verteidiger kündigten Revision gegen die Urteile an.
Prozess dauert über zwei Jahre
Der 33-jährige Rafik Y. soll den Anschlag auf Allawi geplant haben. Der 34-jährige Haupttäter Ata R. und sein 27-jähriger Komplize Mazen H. gaben ihm dazu nach Auffassung des Gerichts ihr Einverständnis. Wäre der Anschlag gelungen, hätte dies "dem Ansehen Deutschlands in der Welt schaden und die ausländischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich stören können", sagte die Vorsitzende Richterin Christine Rebsam-Bender. Bundesanwältin Silke Ritzert zeigte sich mit dem Urteil "sehr zufrieden". Die Angeklagten sitzen seit Dezember 2004 in Untersuchungshaft. Der Prozess hatte vor mehr als zwei Jahren begonnen.
Anwälte kündigen Revision an
Nach den Worten der Richterin war Ata R. in Deutschland als "wichtiges führendes Mitglied" von Ansar al-Islam tätig. "Er stand in regelmäßigem engen und vertrauensvollen Kontakt zu höchsten Führungskadern der Organisation". Ob er der Rädelsführer im deutschen Netzwerk der Organisation war, wie die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage angeführt hatte, konnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Seine Funktion in der Terrorgruppe sei "im Grenzbereich zur Rädelsführerschaft" anzusiedeln, sagte die Richterin.
Die Anwälte der drei Verurteilten wollen das Urteil nicht hinnehmen. Die Verteidigerin von Mazen H. begründete die Revision mit den Worten: "Es ist nicht gesagt worden, wie der Senat die Mitgliedschaft würdigt." Der Anwalt von Ata R. sagte: "Das war ein flaches Urteil."
Quelle: ntv.de