Politik

Freistaatliche Diskriminierung Homosexuelle protestieren

Die Lesben- und Schwulenverbände von Bayern und Thüringen haben den Landesregierungen der beiden Freistaaten diskriminierende Politik vorgeworfen. Hintergrund ist in beiden Fällen die jeweilige Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Thüringens Landesregierung hat eine Verordnung erlassen, die homosexuellen Paaren die Eintragung ihrer Lebenspartnerschaft ab dem 1. August auf dem Landesverwaltungsamt in Weimar vorschreibt. Die Kritik des Lesben- und Schwulenverbandes richtet sich zum einen gegen den Zwang für homosexuelle Paare, nach Weimar zu fahren.

Vor allem kritisiert der Verband jedoch den Ort, an dem Lebenspartnerschaft geschlossen werden soll. Das Weimarer Amt befindet sich im ehemaligen Gauforum des in Nürnberg als Kriegsverbrecher hingerichteten Gauleiters Fritz Sauckel. "Dort wurden die so genannte rosa Listen für Buchenwald geführt", sagte eine Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes Thüringen.

Falls das Innenministerium bei den bisherigen Plänen bleibt, soll es am 1. August einen Protest von homosexuellen Paaren vor dem Landesverwaltungsamt geben. Thüringen hat wie Sachsen und Bayern beim Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz eingereicht.

Einen Eilantrag gegen die Einführung der so genannten Homo-Ehe am 1. August haben die Karlsruher Richter bereits abgelehnt - der Normenkontrollklage werden daher keine großen Chancen eingeräumt.

Quelle: ntv.de

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