Politik

Veränderte Lage im HeimatlandImmer mehr Migranten aus Syrien verlieren ihren Schutzstatus

16.08.2026, 04:12 Uhr
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Nach dem Sturz des langjährigen Machthabers kehrten viele syrische Flüchtlinge bereits in ihre Heimat zurück. (Foto: picture alliance / NurPhoto)

Nach dem politischen Machtwechsel in Syrien sieht die Bundesregierung dort verbesserte Lebensbedingungen. Infolgedessen entzieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge immer mehr Syrern hierzulande den Schutzstatus, wie aktuelle Zahlen zeigen.

Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Status als Flüchtling aberkennt, nimmt zu. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, endeten im ersten Halbjahr 23,2 Prozent der insgesamt 8320 Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus. In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung lediglich 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es 3,1 Prozent.

Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert. Seltener ist dagegen die Rücknahme. Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat.

Nachdem eine von Islamisten angeführte Rebellenallianz auf die Hauptstadt Damaskus vorgerückt war, hatte Präsident Baschar al-Assad im Dezember 2024 das Land verlassen. Nach dem Sturz des langjährigen Machthabers kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück - vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien. Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten weiter angespannt, teils kam es zu Gewalt zwischen unterschiedlichen konfessionellen Gruppen.

Behörde weitet "Aberkennungstätigkeit" aus

Zunächst hatte das Bamf lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern sowie in Fällen, bei denen Behörden von einer Heimreise nach Syrien mitbekamen, die Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilte, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, "sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist".

Dies treffe nach Angaben der Behörde auf folgende Gruppen zu: Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das Bamf aufgrund des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist. Zudem seien Menschen betroffen, die aus Sicht der Behörde nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.

Quelle: ntv.de, bho/dpa

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