Politik

Bush-Regierung sauer Intervenierung wegen El Masri

Die Abhöraktion der bayerischen Justiz gegen den Anwalt des 2004 nach Afghanistan entführten Deutsch-Libanesen Khaled el Masri war verfassungswidrig. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstieß die Überwachung gegen das Fernmeldegeheimnis.

Amts- und Landgericht München hatten 2006 angeordnet, Telefon, Fax und Handys der Kanzlei des Rechtsanwalts Manfred Gnjidic zu überwachen: Nach dem erwachten Medieninteresse an dem Fall sei zu erwarten, dass die Täter mit Gnjidic Kontakt aufnähmen. Abgehört wurden dann jedoch Gespräche mit fünf Journalisten (Az: 2 BvR 2151/06 - Beschluss vom 30. April 2007).

Das Bundesverfassungsgericht nannte die Aktion unverhältnismäßig, weil die Erfolgsaussichten gering gewesen seien. Es sei äußerst unwahrscheinlich gewesen, dass die Täter anderthalb Jahre nach der Entführung Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen würden. Ausländische Medien hätten schon früher über den Fall berichtet. Deshalb sei nicht ersichtlich, warum gerade von Januar 2006 an mit einer Kontaktaufnahme zu rechnen gewesen sein solle. Die Begründung der Gerichte trage "lediglich den Charakter von Vermutungen".

El Masri war an der mazedonisch-serbischen Grenze festgenommen worden. Anfang 2004 wurde er nach Afghanistan verschleppt und dort monatelang festgehalten. Anfang dieses Jahres erließ die Münchner Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen mehrere mutmaßliche CIA-Agenten. Die Verdächtigen sind international zur Fahndung ausgeschrieben.

Quelle: ntv.de

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