Geänderte Situation Iraker nicht länger Flüchtlinge
20.03.2007, 17:46 UhrIn Deutschland lebenden Irakern kann die früher erteilte Anerkennung als Flüchtling wieder entzogen werden. Zu dieser Entscheidung ist das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am Dienstag im Fall von drei Irakern gekommen, die gegen die Aufhebung ihres Flüchtlingsstatus geklagt hatten. Dies gelte auch dann, wenn der Flüchtlingsstatus nach In-Kraft-Treten des neuen Zuwanderungsgesetzes aufgehoben wurde, obwohl die Anerkennung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt war, hieß es. (BVerG 1C 21.06, 34.06 und 38.06 -Urteile vom 20. März 2007)
Das Bundesamt für Migration hatte den drei Klägern 2005 den Flüchtlingsstatus entzogen. Als Grund wurde die geänderte Situation im Irak nach dem Sturz des Diktators Saddam Hussein angeführt. Die Betroffenen waren aus Angst vor Repressalien aus ihrem Heimatland geflüchtet und 1979 beziehungsweise 2002 als Flüchtlinge anerkannt worden.
In zwei Fällen aus Bayern wurden am Dienstag die Revisionen der Kläger zurückgewiesen. Im Fall einer in Nordrhein-Westfalen lebenden Irakerin verwiesen die Leipziger Richter das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zurück. Eine Ermessensentscheidung war nach Ansicht der Leipziger Richter bei allen drei Klägern nicht geboten, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt waren.
Nach dem Widerruf ihrer Flüchtlingsanerkennung hatten sie zunächst erfolgreich vor den örtlichen Verwaltungsgerichten geklagt. Die Gerichte verwiesen bei ihren Entscheidungen auf die derzeit instabile Lage im Irak. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof und das OVG Münster wiesen die Klagen hingegen ab. Die Begründung lautete unter anderem, es sei nicht zu erwarten, dass sich im Irak wieder ein Regime etabliert, von dem Verfolgung ausgeht.
Das OVG Münster muss nun allerdings die Argumente der irakischen Frau noch einmal prüfen. Sie hatte geltend gemacht, dass sie sich in Deutschland von ihrem irakischen Mann getrennt hat und als allein erziehende Mutter lebt. Deswegen würde sie im Irak keine Aufnahme in ihrer Familie finden und müsse eine geschlechtsspezifische Verfolgung fürchten.
Quelle: ntv.de