Politik

Sozialer Wohnungsbau und Mietrechtsnovelle Kabinett und Rechtsausschuss stimmten Entwürfen zu

In Sozialwohnungen sollen künftig wirklich nur noch Bedürftige wohnen. Das Bundeskabinett in Berlin beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die Einkommensgrenzen für den Bezug der geförderten Wohnungen bleiben in der bisherigen Höhe. Das neue Wohnraumrecht soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Das aus dem Jahr 1956 stammende Gesetz wird völlig neu gefasst und auf eine andere rechtliche Grundlage gestellt. Rund 200 Regelungen werden aufgehoben. Vor allem die Kommunen sollen mehr Spielraum bekommen. Der Bund wird aber weiter den sozialen Wohnungsbau mit mindestens 450 Mio. DM jährlich fördern.

Erstmals beschränkt sich die Förderung nicht nur auf Neubauten; künftig soll auch der Wohnungsbestand zur Unterbringung von sozial Schwachen herangezogen werden können. Wegfallen soll unter anderem die Unterscheidung in mehrere Förderwege. Nach Aussagen der Grünen haben die Mieter keine höheren Mieten zu befürchten.

Weitere Vergünstigungen für alle Mieter

Parallel zum Beschluss des Kabinetts zum sozialen Wohnungsbau billigte der Rechtsausschuss des Bundestages einen Entwurf zur Mietrechtsreform. Das Gesetz soll am 29. März vom Bundestag verabschiedet werden und am 1. September in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht notwendig.

Die Reform sieht insgesamt 14 neue Einzelregelungen vor. Danach werden Mieter und Vermieter künftig kürzere Kündigungsfristen haben. Mieterhöhungsspielräume werden eingegrenzt. Erstmals werden die Rechte von Behinderten in das Gesetz aufgenommen. Sie können künftig die Genehmigung für bauliche Veränderungen auf eigene Kosten verlangen.

Für Mieter sollen dann einheitlich Kündigungsfristen von drei Monaten gelten. Damit soll unter anderem der Mobilität der Arbeitnehmer Rechnung getragen werden. Für die Vermieter werden die Kündigungsfristen von höchstens zwölf auf bis zu neun Monate gesenkt.

Mieten dürfen künftig nur noch um 20 statt bisher 30 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Der Vermieter darf weiterhin bei Modernisierungen elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Ursprünglich sollte die Modernisierungsumlage abgesenkt werden.

Quelle: ntv.de

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