Auch bei KindkrankKassenärztechef für längere Karenzzeit ohne Krankenschein

Die Debatte um die Krankentage in Deutschland endet nicht: Jetzt schaltet sich der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung ein und spricht Arbeitgeber an, ihren Angestellten mehr zu vertrauen. Atteste sollten sie später verlangen.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, regt in der Diskussion um den Krankenstand der Deutschen an, Krankschreibungen erst ab dem vierten Tag einzufordern. "Wir empfehlen eine von den Arbeitnehmern selbst verantwortete Karenzzeit von drei Tagen", sagte Gassen in einer KBV-Mitteilung an Arbeitgeber gerichtet. Das entlaste nicht nur Kranke, sondern auch Arztpraxen. Zudem würde "eine daraus resultierende zukünftige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem vierten Tag wieder mehr den Stellenwert eines wirklichen ärztlichen Attestes und nicht eines 'Formvordrucks' ohne Notwendigkeit einer medizinischen Behandlung" haben.
Die Grenze ziehe er bei diesem Zeitrahmen, da erst nach drei Tagen "von einer potenziell ernsthaften Erkrankung auszugehen" sei, die eine ärztliche Behandlung erfordere. Den "teilweise unseriösen Geschäftsmodellen" wie Krankschreibungen per Internet oder Telefon würde so "der Garaus gemacht", sagte Gassen weiter. Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde während der Corona-Pandemie eingeführt. Bei einer Karenzzeit von drei Tagen hätte sie "kaum noch eine Notwendigkeit".
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte vor einer Woche gesagt, Arbeitnehmer in Deutschland würden im Schnitt auf 14,5 Krankentage pro Jahr kommen, was im internationalen Vergleich viel sei. "Das sind fast drei Wochen, in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?", fragte Merz. Seine CDU setzt sich seit längerer Zeit dafür ein, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen.
Gassen stimmte Merz in diesen Punkten zu. Doch in einem Punkt forderte er auch mehr Flexibilität als es derzeit der Fall sei. "Bei den sogenannten Kinderkrankentagen ist es oft völlig absurd", sagte der Kassenärztechef der Katholischen Nachrichtenagentur. Während das kranke Kind nicht zwingend zum Arzt müsse, solle sich der pflegende Elternteil einen Krankenschein besorgen. "Auch hier sollte das ärztliche Attest in den ersten drei Tagen überall abgeschafft werden", sagte Gassen.
"Kein Freifahrtschein für Blaumacher"
Dass es mehr Betrug gebe, wenn sich Arbeitnehmer drei Tage ohne Bescheinigung krankmelden könnten, befürchtete Gassen nicht. "Kein ärztliches Attest in den ersten drei Tagen wäre kein Freifahrtschein für Blaumacher", sagte er der Nachrichtenagentur. Wer ohne diese Karenzzeit nicht zur Arbeit wolle, würde sich ein Attest erschleichen. Das sei selbst jetzt möglich. Arbeitgeber könnten hingegen über einen Bonus nachdenken, den sie ihren Angestellten auszahlen könnten, wenn diese sich über einen bestimmten Zeitraum nicht krankmelden würden, regte Gassen an.
Bisher sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber sofort über krankheitsbedingte Ausfälle informieren. Ein Attest müssen sie dem Gesetz nach zwar erst spätestens am vierten Tag vorlegen. Arbeitgeber sind jedoch berechtigt, dies auch schon früher zu verlangen. Viele fordern den Krankenschein ab dem ersten Tag ein. Mit der von Gassen angeregten Änderung im Gesetz oder einem freiwilligen Verzicht der Arbeitgeber wäre dies nicht mehr möglich.