Politik

"Richtige" Ehe privilegiert Keine Homo-Zusatzrente

Die so genannte Homo-Ehe muss bei der Zusatzaltersversorgung im öffentlichen Dienst nicht wie eine normale Ehe behandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in Karlsruhe die Klage eines Mannes ab, der als Angestellter eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gefordert hatte.

Der Mann hatte geltend gemacht, er wolle bei der Zusatz-Altersversorgung wie ein verheirateter Angestellter behandelt werden. Die Bundesrichter entschieden dagegen, das Grundgesetz lasse eine Privilegierung der Ehe zu. Die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder knüpfe an den Familienstand an. Die Ehe dürfe wegen der Fortpflanzung und Erziehung eigenen Nachwuchses bevorzugt werden.

Der in Hamburg lebende Kläger hatte eine Neuberechnung seiner Rentenanwartschaft für den Termin 1. Januar 2002 gefordert - damals war die Reform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst in Kraft getreten. Nach seiner Ansicht muss ihm dabei die für Verheiratete geltende und günstigere Lohnsteuerklasse III/0 zugestanden werden, was zu zusätzlichen Ansprüchen von gut 70 Euro pro Monat führen würde. Außerdem hatte er für seinen Partner den Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gefordert - eine Regelung, die für als Partner eingetragene Homosexuelle bei der normalen Rente bereits existiert. Der Anwalt des Klägers hatte sich auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie berufen, die die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung verbiete. (Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04)

Quelle: ntv.de

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