Anti-Terror-Gesetze werden verlängert Koalition einigt sich
29.06.2011, 11:45 Uhr
Die Anti-Terror-Gesetze erweiterten die Befugnisse der Sicherheitsbehörden.
(Foto: dpa)
Immerhin ein Streitpunkt scheint sich in der Koalition erledigt zu haben: Die Regierung einigt sich auf einen Kompromiss bei den Anti-Terror-Gesetzen. Danach sollen die Gesetze verlängert werden, aber weiter befristet bleiben. Ein anderes großes Sicherheitsthema bleibt allerdings weiter strittig.
Die umstrittenen Anti-Terror-Gesetze werden um vier Jahre verlängert. Das gaben Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in bekannt. Vorausgegangen war ein monatelanger Streit innerhalb der Koalition. Die Gesetze waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen worden. Sie wären zum Jahresende ausgelaufen.
Wie Friedrich erklärte, können die Nachrichtendienste künftig bei zentralen Stellen Auskünfte über Flüge und Konto-Daten von Terrorverdächtigen einholen. Bislang mussten die Ermittler dazu bei einzelnen Banken und Fluglinien um Auskunft bitten. Nicht umgesetzt wird die ursprüngliche Forderung des Innenministers, die Verweigerung von Auskünften mit Bußgeldern zu belegen.
Die FDP setzte sich mit ihrer Forderung durch, eine unabhängige Regierungskommission einzusetzen, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich insgesamt kritisch betrachten soll. Nicht verlängert werden sollen Regelungen zu Eingriffen in den Postverkehr. Auch soll die Speicherfrist für gewonnene Daten insgesamt von 15 auf zehn Jahre verkürzt werden.
Vorratsdatenspeicherung bleibt Streitpunkt
Völlig offen ist nach wie vor aber ein weiterer großer Streitpunkt zu einem Sicherheitsthema: die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Die dafür zuständige Justizministerin hatte zwar einen Gesetzentwurf vorgelegt, den die Union aber für vollkommen unzureichend hält.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung, nach der Telefon- und Internetverbindungsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung sechs Monate lang gespeichert wurden, im März 2010 gekippt, aber Wege zur Neuregelung aufgezeigt. Die Union argumentiert, ohne die Speicherung gebe es Lücken bei der Kriminalitätsbekämpfung. Zudem existiert eine EU-Richtlinie, die die Speicherung der Daten über mindestens sechs Monate vorsieht. Die FDP verweist aber darauf, dass auf EU-Ebene noch heftig über die Richtlinie diskutiert wird.
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz warf der FDP vor, bei den Verhandlungen über die Anti-Terror-Gesetze "umgefallen" zu sein. Leutheusser-Schnarrenberger habe sich nicht ansatzweise durchgesetzt, sagte Wiefelspütz. Er sagte, der Kompromiss sei vernünftig und dringend erforderlich gewesen. Er kritisierte aber, dass es - wie von Leutheusser-Schnarrenberger gefordert - eine unabhängige Kommission geben wird, die die Sicherheitsgesetzgebung seit 2001 kritisch betrachten soll. Es sei absehbar, dass Union und FDP damit ihre Streitereien über die innere Sicherheit in das Gremium verlagerten.
Quelle: ntv.de, dpa