Politik

Sanktionsmöglichkeit für Richter Koalition plant Fahrverbot für Steuersünder

Den meisten Deutschen tut das mehr weh, als eine Geldstrafe.

Den meisten Deutschen tut das mehr weh, als eine Geldstrafe.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Bundesregierung will Steuerbetrüger und Ladendiebe mit dem Entzug des Führerscheins bestrafen. Mit dem neuen Gesetz würde Richtern mehr Spielraum gegeben. Geldstrafen sind für wohlhabende Steuersünder offenbar nicht nachhaltig genug.

Die Große Koalition plant ein Gesetz das es erlaubt, Straftätern bereits ab 2016 für Vergehen wie Steuerdelikte oder Ladendiebstahl der Führerschein entzogen werden kann. Justizminister Heiko Maas (SPD) solle einen entsprechenden Gesetzentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen, berichtete die "Rheinische Post" unter Berufung auf Koalitionskreise. Den Richtern solle freie Hand gelassen werden, wann sie den Führerscheinentzug verhängen.

Union und SPD hatten sich bei der Klausur ihrer Fraktionsvorstände am Donnerstag in Göttingen darauf verständigt, das Fahrverbot im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu verankern. "Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten Sanktionskatalog an die Hand zu geben", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thomas Strobl (CDU), der Zeitung. "Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt, als dies etwa eine Geldstrafe könnte."

Unterstützung aus NRW

Der Vorstoß geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertragt zurück. Darin hatten Union und SPD festgelegt. Fahrverbote als mögliche Alternative zu Freiheitsstrafen und Geldbußen im Strafrecht einzuführen.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty hatte bereits vor einem Jahr bemängelt, Geldstrafen seien bei wohlhabenden Steuersündern nicht effektiv genug. "Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe", argumentiert damals der SPD-Politiker.

Quelle: ntv.de, ppo/AFP

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