Kein "Strafrecht" Kürzung von DDR-Renten rechtens
28.07.2010, 11:00 UhrDie Kürzung der hohen Zusatzrenten für einstige DDR-Minister nach der Wiedervereinigung war rechtmäßig. Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass diese Renten zum Teil als "Belohnung für politische Anpassung und unbedingte Erfüllung des Herrschaftsanspruchs der SED" gezahlt wurden, sei "nicht zu beanstanden", so das Bundesverfassungsgericht.

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Die Begrenzung der Rentenansprüche für ehemalige DDR-Minister und Staatsfunktionäre ist verfassungsgemäß. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass die an solche Führungskräfte gezahlten Entgelte zu einem gewissen Teil nicht durch Leistung, sondern als Belohnung für politische Anpassung erworben wurden, sei nicht zu beanstanden.
Die Richter wiesen die Annahme zurück, bei der Begrenzung der Bezüge handele es sich um ein "Rentenstrafrecht" - eine Vokabel, die Politiker der Linkspartei gern verwenden. Mit der Regelung werde "nicht früheres Verhalten der Betroffenen" bestraft, sondern "die Fortschreibung von Vorteilen aus dem System der DDR im Rentenrecht der Bundesrepublik" verhindert, so das Verfassungsgericht. Auch sei die Kürzung nicht unverhältnismäßig, da die Renten der Kläger "erheblich" über der Durchschnittsrente eines früheren DDR-Bürgers lägen.
Ein ehemaliger DDR-Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie ein stellvertretender Minister für Leichtindustrie hatten gegen die Berechnung ihrer Renten geklagt. Für eine bestimmte Gruppe hoher Funktionäre - darunter Minister, stellvertretende Minister und stimmberechtigte Mitglieder von Staats- oder Ministerrat - ist eine Begrenzung der Rentenansprüche vorgesehen. Die dadurch bewirkte Rentenkürzung rechtfertigte sich "aus dem gesetzgeberischen Anliegen, ein rentenrechtliches Fortwirken eines Systems der Selbstprivilegierung zu verhindern", so das Gericht.
Quelle: ntv.de, hvo/dpa/AFP