Wer schoss das Foto vom Sohn? Lambrecht verliert im Hubschrauber-Streit
15.11.2022, 21:53 Uhr
Zeigte sich bislang wenig auskunftsfreudig: Verteidigungsministerin Lambrecht.
(Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com)
Der Sohn von Verteidigungsministerin Lambrecht postet auf Instagram ein Foto, das ihn in einem Bundeswehrhelikopter auf einem Dienstflug seiner Mutter zeigt. Ein Gericht urteilt, dass die SPD-Politikerin mitteilen muss, wer das Foto geschossen hat.
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht muss nach einer Gerichtsentscheidung Fragen eines Journalisten zur sogenannten Hubschrauber-Affäre beantworten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück, wie ein OVG-Sprecher auf Anfrage bestätigte. Die Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Münster ist nicht anfechtbar. (Az.: 15 B 1029/22)
Die SPD-Politikerin war in die Kritik geraten, weil sie Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen hatte. Am nächsten Tag war sie mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weitergefahren. Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug ihres Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn Fotos vom Flug auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte. Das Verwaltungsgericht in Köln hatte am 22. August in der Vorinstanz entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Dem schloss sich das OVG jetzt an.
Truppenbesuch vor Sylt-Urlaub
Der klagende Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.
Lambrecht hatte das mit der Begründung abgelehnt, das betreffe sie als Privatperson. Zur Frage der Hotelbuchung gab das Gericht in Köln der Politikerin aber Recht. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr.
Quelle: ntv.de, mau/dpa