Kassen können pleite gehen Letzte Hürde gefallen
07.11.2008, 11:53 UhrSieben Wochen vor dem Start des Gesundheitsfonds hat der Bundesrat die letzte gesetzliche Hürde abgeräumt. Die Länderkammer billigte mehrere Regelungen, die Voraussetzung für die Schaffung des Fonds sind. Dazu zählen Vorschriften für den Fall, dass eine Krankenkasse bankrottgehen sollte. Weil ab 2010 alle gesetzlichen Krankenkassen - auch Ortskrankenkassen und andere regionale Kassen - pleitegehen können, müssen sie anders als bisher Rückstellungen für Pensionsansprüche bilden. Die Kassen sollen dafür 40 Jahre Zeit bekommen.
Insolvenzfähig waren bislang nur Kassen unter Bundesaufsicht wie die großen Ersatzkassen Barmer und DAK. Zum Start des Fonds 2009 mit dem Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent gibt es noch mehr als 200 Kassen. Experten erwarten eine Zunahme bei Fusionen.
Die Länder werden vom 1. Januar 2009 von der Haftungspflicht für Pleitekassen unter ihrer Aufsicht befreit. Schutzklauseln sollen Insolvenzen vorbeugen. Kommt es doch dazu, haften die Kassen der jeweiligen Kassenart, etwa andere AOK, notfalls sämtliche Kassen. Es soll kein Bundesland durch den Fonds und den neuen Finanzausgleich mit mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich im Jahr belastet werden. Mit dem Gesetz soll ein fairer Wettbewerb unter den Krankenkassen sichergestellt werden. Dazu sollen unter anderem auch die Verwaltungsaufgaben der Kassen vereinheitlicht werden.
Kassen in finanziellen Schwierigkeiten können wegen des Fonds künftig nicht mehr den allgemeinen Beitragssatz erhöhen, sondern müssen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser ist aber auf ein Prozent vom Monatsbruttoeinkommen des Versicherten beschränkt. Experten warnten deswegen bereits davor, dass klamme Kassen nicht genug Geldnachschub zusammenbringen könnten.
Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" war bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Fast alle Versicherten zahlen drauf
Mit dem Gesundheitsfonds kommt auf die gesetzlich Versicherten ab Januar ein Rekordbeitragssatz von 15,5 Prozent zu. Damit wird die Krankenversicherung für 90 Prozent von ihnen teurer, und zwar im Durchschnitt um 100 Euro im Jahr. In den Gesundheitsfonds sollen ab Januar sämtliche Beiträge der Versicherten und die Zuschüsse des Bundes fließen. Insgesamt umfasst er dann rund 167 Milliarden Euro pro Jahr. Pro Versichertem erhält jede Kasse eine bestimmte Summe zugeteilt.
Kassen schließen Hausarztverträge
Gleichzeitig beschloss der Bundesrat die Streichung der Altersgrenze 68 Jahre für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Zudem sollen alle Kassen bis zum 30. Juni 2009 Verträge mit Medizinerverbänden über Hausarztmodelle schließen müssen. Diese Hausarztverträge sollen dazu führen, dass Versicherte zuerst zum Hausarzt gehen und dafür etwas besser versorgt werden. Es soll auch mehr Kinderpsychotherapeuten geben; hier gibt es aus Expertensicht Versorgungslücken.
Neues Gesetz für DRK
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erhält eine klare Rechtsgrundlage. Der Bundesrat stimmte den vom Bundestag verabschiedeten geänderten Vorschriften zu. Das Gesetz gilt auch für den Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall- Hilfe.
Folge des neuen Gesetzes ist, dass die DRK-Mitarbeiter zum Sanitätsdienst der Bundeswehr herangezogen werden können und dann nach dem Genfer Abkommen genauso zu schonen und zu schützen sind wie militärisches Sanitätspersonal.
Quelle: ntv.de