Politik

Stabwechsel in Karlsruhe Limbach geht, Papier kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat einen neuen Präsidenten. Jutta Limbach wurde am Mittwoch nach acht Jahren an der Spitze des höchsten deutschen Gerichtes offiziell verabschiedet. Bundespräsident Johannes Rau überreichte der Juristin in Berlin die Entlassungsurkunde. Zugleich ernannte Rau Limbachs bisherigen Stellvertreter Hans-Jürgen Papier zum neuen Präsidenten des Karlsruher Gerichts.

Nach einem ungeschriebenen Gesetz wechselt der Vorsitz des Bundesverfassungsgerichts zwischen Sozialdemokraten und Unionsmitgliedern. Allerdings sind die Amtsinhaber während ihrer Tätigkeit als Richter nicht parteipolitisch aktiv. Limbach ist Mitglied der SPD, Papier gehört der CSU an.

Nachfolger Limbachs in Karlsruhe als Vorsitzender des für Staatsrechts zuständigen Zweiten Senats wurde der von der SPD benannte Richter Winfried Hassemer. Papier war bereits bisher Chef des Ersten Senats. Als neue Richterin wurde die ebenfalls den Sozialdemokraten zugerechnete Bielefelder Rechtsprofessorin Gertrude Lübbe-Wolf vereidigt.

Im Dienste der Kultur

Nach ihrem Ausscheiden in Karlsruhe wird Limbach Chefin des für deutsche Kulturarbeit im Ausland zuständigen Goethe-Instituts. Dort tritt die 68-Jährige die Nachfolge des bisherigen Präsidenten Hilmar Hoffmann an. Dieser hatte nach neunjähriger Amtszeit nicht wieder für das Amt kandidiert. Limbach soll ihr Amt am 1. Mai aufnehmen.

Limbach war ab 1972 Jura-Professorin an der Freien Universität Berlin. 1989 wurde sie Justizsenatorin im rot-grünen Senat der Stadt. Dieses Amt behielt Limbach auch in der großen Koalition, bis sie 1994 nach Karlsruhe ging.

Mit der ehemaligen SPD-Politikerin verlässt eine Frau Karlsruhe, die das Gericht nachhaltig geprägt und mehr verändert hat als fast alle ihre Vorgänger. Eine der einschneidendsten Reformen war der Aufbau einer funktionierenden Pressestelle und die Öffnung des höchsten deutschen Gerichts nach außen.

Von der Maxime, dass die Entscheidungen ohne Rücksicht auf Beifall oder Kritik und unabhängig von jeder parteipolitischen Rücksichtnahme getroffen werden müssen, wich Limbach nie ab. Auch nicht nach dem Urteil, wonach das Kurt-Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder" vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

Limbach selbst war Vorsitzende des für Staatsrecht zuständigen Zweiten Senats und musste als solche auch Urteile verkünden, bei deren Beschlussfassung sie in der Minderheit blieb - so etwa bei der Entscheidung, dass das 1993 eingeschränkte Asylrecht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Quelle: ntv.de

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