Ost-West-RentengefälleLinke bemängelt höhere Steuer von Ost-Renten vor 2023

Seit 2023 zahlen Rentner in Ost- und Westdeutschland die gleichen Einkommensteuern. Die Linke bemängelt die früheren Steuerunterschiede, nach denen Ost-Rentner mehr zahlen müssen. Das Finanzministerium erklärt dies mit höheren Rentensteigerungen.
Die Linke im Bundestag hat erneut eine unterschiedliche Steuerhöhe bei Renten in Ost und West kritisiert. Hintergrund ist eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sören Pellmann. Demnach zahlen Rentner mit einer sogenannten Standardrente, die vor 2023 in Rente gegangen sind, im Osten höhere Steuern auf ihre Altersbezüge als im Westen. Eine Anfrage mit ähnlichem Ergebnis hatte Pellmann bereits vor einem Jahr an die Regierung gestellt.
Den Daten des Finanzministeriums zufolge zahlen Rentner, die seit 2010 im Ruhestand sind, im Osten 241 Euro Einkommensteuer, im Westen 132 Euro auf ihre Standardrente von 20.768 Euro im Jahr. 2020 in Rente gegangene Ostdeutsche zahlen 542 Euro Steuern jährlich auf eine solche Standardrente, im Westen 524. Die Standardrente gibt den Wert an, den ein Empfänger bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren aktuell erhält.
Pellmann bestätigte zwar, dass es ab einem Renteneintritt im Jahr 2023 durch die Ost-West-Angleichung keine Steuerunterschiede mehr gebe. "Aber wir dürfen die Bestandsrentnerinnen und -rentner, die schon länger Rente beziehen, nicht vergessen", fügte er hinzu. Dass diese im Osten immer noch mehr Steuern zahlten, sei ein Treppenwitz der Geschichte. "Zumal im Osten die meisten älteren Menschen überwiegend von der gesetzlichen Rente leben müssen, während im Westen häufig noch andere Alterseinkünfte dazu kommen."
Rente ab 2040 komplett versteuert
Der Hintergrund ist kompliziert. Seit 2005 wird schrittweise auf eine sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung umgestellt. Die Rentenbeiträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und senken diese, dafür wird später Einkommensteuer auf die ausgezahlte Rente fällig. Bei Menschen, die 2005 in Rente gingen, gelten 50 Prozent als steuerpflichtiges Einkommen, die anderen 50 Prozent sind steuerfrei. Bei einem Renteneintritt 2020 hingegen lag das Verhältnis bereits bei 80 zu 20. Ab Renteneintritt 2040 soll die Rente grundsätzlich zu 100 Prozent versteuert werden.
Der jeweils individuell zum Renteneintritt festgesetzte Freibetrag ändert sich nicht mehr, auch wenn, wie im Juli üblich, jährlich die Renten steigen. Dadurch erhöhe sich das steuerpflichtige Einkommen, erklärte das Finanzministerium. Bis 2023 habe es im Osten im Vergleich zum Westen höhere jährliche Rentensteigerungen gegeben. "Dies erklärt den Unterschied der Einkommensteuerbelastung zwischen Ost und West bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2023."