Politik

"Öffentlicher Druck" unerwünschtLos Angeles? Sao Paulo? Berliner Senat hält Dienstreisen vor Wahl geheim

28.06.2026, 09:20 Uhr schmollVon Thomas Schmoll, Berlin
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Kai-Wegner-CDU-Regierender-Buergermeister-von-Berlin-steht-in-einem-Wagen-einer-neuen-U-Bahn-der-Linie-U5-Nach-einer-letzten-Testphase-sind-in-Berlin-bis-zu-36-Neuwagen-der-Berliner-U-Bahn-unterwegs
Kai Wegner probierte im Mai eine neue U-Bahn der Linie U5 in Berlin aus. Viel mehr möchte er derzeit über seine Reisetätigkeit nicht bekanntgeben. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Linke im Landesparlament Berlins wollte wissen, welche beruflichen Trips des Senats vor der Wahl anstehen. Der lehnt eine Antwort ab, was offenbar rechtswidrig ist. Dass auch Sicherheitsaspekte als Grund genannt wurden, nennt der Fragesteller "ziemlich absurd".

Im November 2024 bereiste Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner dienstlich New York, Boston und Los Angeles, um "in herausfordernden Zeiten unsere langjährige transatlantische Partnerschaft" zu stärken und in Manhattan mit Blick auf die imposanten Hochhäuser zu sagen: "Eine echte Skyline wie in Frankfurt am Main kann ich mir auch für Berlin vorstellen. Wir könnten uns da ruhig mehr zutrauen in der City West und der City Ost." Im April besuchte der Christdemokrat Berlins Partnerstädte Prag und Warschau. "Im Mittelpunkt standen die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit, der Austausch im Bereich Verteidigungstechnologien (DefTech) sowie die Resilienz und Sicherheit von Großstädten."

Mitte Juni weilte Wegners Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey mit einer Delegation der Berliner Industrie- und Handelskammer in Rio de Janeiro und São Paulo. Erklärtes Ziel des mehrtägigen Aufenthalts: "Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Berlin und Brasilien auszubauen, neue Marktchancen für Berliner Unternehmen zu erschließen und die außenwirtschaftliche Diversifizierung und Internationalisierung Berlins weiter voranzutreiben." Das Ergebnis teilte die SPD-Politikerin auf Instagram so mit: "Wir haben zwei Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet und eine Fülle von Kontakten geknüpft, Netzwerke aufgebaut."

Seit jeher reisen Regierende (und Abgeordnete) mit regional begrenzter Zuständigkeit auf Staatskosten ins mehr oder weniger ferne Ausland. Über die Sinnhaftigkeit der Besuche wird immer wieder diskutiert - erst recht, wenn sie in den Wahlkampf fallen. Dann wird der Vorwurf laut, nur hübsche Bilder produzieren zu wollen. Möglichen Versuchen dieser Art in diesem Jahr wollte die Linke im Berliner Landesparlament gleich im Ansatz begegnen. Ihr Abgeordneter Niklas Schenker stellte eine schriftliche Anfrage an den Senat, um zu erkunden, wohin eventuelle Dienstreisen Wegners, seiner Senatoren und deren Staatssekretäre vor der Wahl am 20. September gehen sollten, was ihr Zweck und wie hoch die Kosten seien.

"Vielleicht noch New York im September"

Das kam nicht von ungefähr. Auf den Gängen des Abgeordnetenhauses wird über diverse Fahrten getuschelt. "Von neun Tagen Südkorea und Singapur" und "vielleicht noch New York im September" ist die Rede. Man kann davon ausgehen, dass die Gerüchte auch Schenker erreicht haben und er deshalb seine Anfrage stellte. Als Motiv seiner Anfrage nannte der Linke-Politiker, dass die Koalition aus CDU und SPD wahrscheinlich abgelöst werde. "Es gehört sich aus meiner Sicht nicht, so kurz vor einer Wahl dann noch sehr teure Dienstreisen anzutreten."

Beantwortet - oder vielmehr: nicht beantwortet - hat die Anfrage Florian Graf, Chef von Wegners Senatskanzlei. Der CDU-Politiker und dessen Apparat verweigerten die Auskunft. Er berief sich auf Artikel 45 der Verfassung des Landes Berlin. Darin heißt es: "Die Einsichtnahme darf abgelehnt werden, soweit überwiegend öffentliche Interessen einschließlich des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung oder überwiegende private Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern."

Graf schrieb, das Fragerecht diene "in erster Linie" dazu, "abgeschlossene Vorgänge" zu überprüfen. Es schließe jedoch nicht den "ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich" des Senats ein. "Die Willensbildung der Regierung und die Vorbereitung von Entscheidungen sind der parlamentarischen Kontrolle entzogen." Eine Beantwortung der Anfrage hätte zur Folge, "dass zukünftiges Regierungshandeln beeinflusst werden könnte". Die aus einer Antwort "gewonnenen Erkenntnisse" könnten dafür "genutzt werden, um, etwa mittels öffentlichen Druckes, geplante Dienstreisen in Frage zu stellen und gegebenenfalls sogar zu verhindern. Um ihrem verfassungsgemäßen Auftrag zu erfüllen, muss die Regierung jedoch in der Planung und Wahrnehmung ihrer Termine frei sein."

Graf führt Sicherheitsbedenken an

Mit anderen Worten: Die Landesregierung will die Informationen nicht rausgeben, um im Vorfeld eine öffentliche Debatte darüber zu verhindern, ob die Fahrten dem Land Berlin etwas bringen oder nicht. Schenker spricht von "offensichtlicher Verschleierung". Die Bevölkerung habe ein Recht zu erfahren, für welche Reisen Steuergelder fließe. "Ziemlich absurd" nennt er einen weiteren, von Graf angegeben Grund, die Reiseziele und -termine nicht preis zu geben: Sicherheitsbedenken.

Die Bekanntgabe hätte laut dem Staatskanzleichef "nachteilige Auswirkungen auf den persönlichen Schutz" der als gefährdet eingestuften Regierungsmitglieder und widerspreche damit dem Verfassungsgebot, dass Parlament und Regierung sich bei ihrer Arbeit nicht behindern dürften. "Die gewünschte Auflistung würde Vorhersagen auf das geplante Reiseverhalten in Form eines Bewegungsprofils ermöglichen und Sicherheitsprobleme aufwerfen." Schenker sagte auf Anfrage von ntv.de. "Das überzeugt mich ganz und gar nicht. Der Senat hätte ja nicht den genauen Zeitraum offenlegen müssen."

"Begründung reicht nicht"

ntv.de fragte den Senat, welche Gefahren bestünden und ob Sicherheitsbehörden Berlins oder des Bundes Anschläge auf den Regierenden Bürgermeister und Senatsmitglieder im Ausland befürchteten, es sogar entsprechende Hinweise gebe oder es sich um eine allgemeine Aussage handele. Sowie: "Planen der Regierende Bürgermeister und/oder Senatsmitglieder Reisen in Krisengebiete? Da Sie das Land nicht nennen wollen, reicht hier ein Ja oder Nein als Antwort." Wegners Pressestelle antwortete nicht.

Durfte der Senat die Antwort mit der Begründung verweigern? Sophie Schönberger, Professorin für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin, verneint das. Die Expertin mit dem Spezialgebiet Verfassungsrecht und -theorie erklärte nntv.de: "Über die Sicherheitsbedenken kann man im Einzelnen sicherlich diskutieren." Das könne sie ohne nähere Kenntnis der konkreten Bedrohungslage schwer einschätzen. "Für eine pauschale Verweigerung der kompletten Antwort reicht die gegebene Begründung hier aber jedenfalls nicht." Grafs Aussage, dass das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten im Grundsatz nur abgeschlossene Vorgänge betreffe, sei zwar im Grundsatz richtig. "Gemeint ist damit aber, dass nur Fragen über bereits getroffene Entscheidungen beantwortet werden müssen, nicht über laufende Beratungen." Im konkreten Fall handele es sich jedoch offenkundig um schon fest geplante Dienstreisen, die in wenigen Wochen stattfinden sollen. "Darüber müsste grundsätzlich Auskunft gegeben werden."

Quelle: ntv.de

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