Noch strengere Regeln Manager sollen haften
23.04.2009, 17:50 UhrDie deutschen Top-Manager sollen bei Fehlern künftig selbst für Schäden zahlen. Darauf verständigten sich Union und SPD in Berlin. Die Regeln für die Vorstände sollen noch weiter verschärft werden als bisher geplant. Auch der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat soll erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren erlaubt sein.
Bislang konnten Vorstandsmitglieder alle Schäden auf spezielle Manager-Haftpflicht-Versicherungen abwälzen. Nun sollen sie für Schäden mit maximal einem Jahresgehalt selbst einstehen müssen: Verdient ein Manager zum Beispiel zwei Millionen Euro, hat aber einen Schaden von fünf Millionen verursacht, muss er sein gesamtes Jahressalär für den Ausgleich einsetzen und kann nur im Hinblick auf die restlichen drei Millionen Euro auf die Versicherung verweisen.
Boni erst nach Vertragsende
Auch die Gier nach Bonuszahlungen soll nach Darstellung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Wolfgang Bosbach und Joachim Poß, weiter eingedämmt werden. Die erfolgsabhängigen Zusatzzahlungen, deren Praxis als ein Grund für die Weltfinanzkrise gilt, dürfen die Vorstände nach den neuen Plänen erst nach Vertragsende einstreichen. Damit sollen die Manager angehalten werden, sich mehr am langfristigen Erfolg des Unternehmens zu orientieren.
Nur noch fünf Aufsichtsratsmandate
Die Runde verständigte sich auch grundsätzlich auf eine neue Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate, die ein Manager übernehmen darf. Nach Angaben von Poß ist daran gedacht, die Höchstzahl der Mandate von bisher zehn auf fünf zu beschränken. Über einzelne Ausnahmebestimmungen werde insbesondere für "Familien- Aktiengesellschaften" noch diskutiert.
Gleitender Übergang erschwert
Auch mit der umstrittenen Praxis des unmittelbaren Wechsels vom Vorstand in den Aufsichtsrat soll nach dem Willen der Koalitionäre Schluss sein. In Zukunft müssen nach den Plänen Vorstandsmitglieder zwei Jahre warten, ehe sie von dem Leitungs- in das Kontrollgremium desselben Unternehmens eintreten können. Der nahtlose Übergang von Vorständen in den Aufsichtsrat gilt als Grund, weshalb die Unternehmensführungen mitunter nicht ausreichend von dem dafür vorgesehenen Gremium überwacht werden.
Noch einige Fragen offen
Bosbach sagte: "Wir wollen über den bisherigen Gesetzentwurf hinausgehen." Sein SPD-Kollege Poß verwies darauf, dass es weiter Uneinigkeit in einzelnen Fragen gebe, die auch in dieser Legislaturperiode nicht mehr ausgeräumt werden könnten. So sei die Union nicht bereit, eine indirekte Begrenzung der Managervergütung über das Steuerrecht mitzutragen. Die SPD wolle, dass Gehaltszahlungen über einer Million Euro nicht mehr als Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen werden können.
Quelle: ntv.de