Politik

Protokoll bei jedem Gespräch Mehr Schutz für Anleger

Die Sparer und Bankkunden in Deutschland sollen stärker als bisher geschützt werden. Angesichts der Bankenkrise werden nach dem Willen der Bundesregierung die Regeln für Finanzberater verschärft und die Einlagen der Bürger besser gesichert. Das Kabinett beschloss dazu mehrere Gesetzentwürfe. Danach soll jedes Beratungsgespräch mit Kunden dokumentiert und dem Anleger ausgehändigt werden. Geplant ist, die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater von drei auf zehn Jahre zu erweitern. Die Mindestdeckung für Einlagen soll ab 31. Dezember 2010 auf 100.000 Euro steigen. Sie liegt derzeit bei 20.000 Euro.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will weitere Verbesserungen für Verbraucher durchsetzen und macht sich für einen "Finanz-TÜV" stark. Sie schlug eine unabhängige Kennzeichnung der Risiken von Finanzprodukten für den Anleger vor. "Häufig kann er in einer Bankberatung ja nicht beurteilen, welche Eigeninteressen - zum Beispiel Provisionszahlungen - der Berater mit einem bestimmten Produkt verfolgt", sagte Zypries. "Ein solcher "Finanz-TÜV" bedarf allerdings einer sorgfältigen und umfassenden Prüfung."

Verluste durch schlechte Beratung

Die Anlageberater sollen nach den Plänen dazu verpflichtet werden, ein detailliertes Protokoll mit den wichtigsten Anliegen des Kunden und den Empfehlungen zu erstellen. Das soll auch für Telefongespräche gelten. Bis zu 30 Milliarden Euro gehen den Bundesbürgern im Jahr durch schlechte Finanzberatung verloren. Das hatte eine Studie im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums ergeben. Der Bundestag hat noch nicht über die Reform des Schuldverschreibungsgesetzes entschieden.

Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zeigten sich offen, nachdem sie die Pläne noch im Januar abgelehnt hatten. Die Kreditinstitute wollten "alle Maßnahmen unterstützen, die das Vertrauen der Anleger in die Anlageberatung stärken", teilten sie mit. Die Kunden seien verunsichert. Dies nehme die Kreditwirtschaft sehr ernst. Es gebe aber noch Gesprächsbedarf vor allem wegen der geplanten telefonischen Aufzeichnung von Beratungen. Die Verbraucherzentralen werteten die Pläne der Regierung positiv, forderten aber, dass die Beweislast bei einer falschen Beratung bei der Bank liegen soll.

Bis zu 100.000 Euro absichern

Nach der Schieflage vieler Banken soll die gesetzliche Sicherung für die Spareinlagen von Kunden krisenfester werden. Mit der Änderung der Gesetze zur Einlagensicherung und zur Anlegerentschädigung soll das "Vertrauen in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen" gestärkt werden. Zugleich werden EU-Vorgaben umgesetzt. Die Mindestdeckung für Einlagen von Bankkunden soll demnach vom 30. Juni 2009 an auf 50.000 Euro und vom 31. Dezember 2010 an auf 100.000 Euro angehoben werden. Die Auszahlungsfrist wird auf höchstens 30 Tage verkürzt. Die Verlustbeteiligung des Einlegers von zehn Prozent wird abgeschafft. Risiken sollen früher erkannt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück (hatten bereits im Zuge der Finanzkrise eine staatliche Garantie für alle Spareinlagen abgegeben. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften haben die deutschen Geldinstitute eigene Sicherungssysteme.

Quelle: ntv.de

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