Politik

Gebetsraum-Streit Muslimischer Schüler unterliegt

Yunus M. bei der Entscheidung des Gerichts.

Yunus M. bei der Entscheidung des Gerichts.

(Foto: dpa)

Mit Gott im Gebet zu sprechen steht im Mittelpunkt vieler Glaubensrichtungen. Doch eine Schule ist nicht verpflichtet, dafür die Möglichkeit zu schaffen. Vor allem dann nicht, wenn an der Schule Kinder und Jugendliche aller Religionen vertreten sind. So urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Ein 18 Jahre alter Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Gymnasiasten zurück.

Der Raum 205 im Diesterweg-Gymnasium in Berlin. Er wurde übergangsweise als Gebetsraum genutzt. Inzwischen ist die Schule umgezogen.

Der Raum 205 im Diesterweg-Gymnasium in Berlin. Er wurde übergangsweise als Gebetsraum genutzt. Inzwischen ist die Schule umgezogen.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Er müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil sonst durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat. Die Richter betonten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.

Berücksichtigt wurde die besondere Situation am Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Die Schüler dort gehören fünf Weltreligionen in verschiedenen Glaubensrichtungen an. Da dies zu Konflikten geführt habe, sei die Schulleitung eingeschritten.

Grundsätzlich müsse der Staat wegen der Glaubensfreiheit aber religiöse Bezüge in Schulen zulassen, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann.(Az.: BVerwG 6 C 20.10)

Quelle: ntv.de, dpa

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