Politik

Haft in Frauengefängnis möglichNeonazi Liebich nach Deutschland überstellt

15.07.2026, 12:09 Uhr
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Liebich (hier vor Gericht im tschechischen Pilsen) wurde im Juli 2023 zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. (Foto: picture alliance/dpa)

Im August 2025 entzieht sich Neonazi Marla Svenja Liebich dem Haftantritt wegen Volksverhetzung durch Flucht, kann erst nach mehreren Monaten in Tschechien festgenommen werden. Nun ist der Gesuchte wieder in Deutschland.

Neonazi Marla Svenja Liebich ist von deutschen Beamten in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Liebich habe "voll kooperiert", es sei bei der Ankunft zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle. Die Anstaltsleitung des Gefängnisses in Sachsen muss nun entscheiden, ob Liebich dort einsitzt oder in eine andere Anstalt gebracht wird.

Die tschechische Polizei hatte am Vormittag auf der Plattform X über die Auslieferung von Liebich informiert. Ursprünglich sollte der verurteilte Rechtsextremist die Haft in der JVA Chemnitz schon Ende August 2025 antreten, war jedoch geflohen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Daraufhin war Liebich ins tschechische Pilsen (Plzen) gebracht worden. Das Gericht in der Stadt im Westen Tschechiens hatte dann Anfang Juni entschieden, dass Liebich an die deutschen Behörden übergeben werden soll. Später hatte das Oberlandesgericht in Prag Beschwerden des 55-Jährigen gegen die Auslieferung abgewiesen. Sie seien nicht begründet gewesen, hieß es.

Liebich hatte seit 2014 regelmäßig Demonstrationen organisiert, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Mehrfach mussten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandersetzen. Im Juli 2023 wurde er - damals noch mit dem Vornamen Sven - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Liebich stand bereits mehrfach vor Gericht

In sechs Anklagen hatte die Staatsanwaltschaft unterschiedliche Vorwürfe gegen Liebich erhoben. Einige Vorfälle lagen zu Beginn des Prozesses bereits mehrere Jahre zurück. Liebich sei ein Gratwanderer und überschreite in manchen Fällen die Grenze des Rechts, hatte die Richterin damals erklärt. In vorigen Prozessen sprachen Gerichte lediglich Geld- oder Bewährungsstrafen aus. Liebich wehrte sich gegen das Urteil des Amtsgerichtes, scheiterte damit jedoch.

Nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe hatte Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.

Quelle: ntv.de, lar/dpa

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