Fragen und Antworten zur ReformNeue Grundsicherung schmeckt wieder stärker nach Hartz IV

Mit dem Bürgergeld soll es demnächst vorbei sein. Union und SPD haben ihren Gesetzentwurf für die neue Grundsicherung in den Bundestag eingebracht. Nicht alle Neuerungen des Bürgergeldes verschwinden - aber die Reform ist dennoch deutlich.
Das Bürgergeld sollte aus Sicht der SPD etwas richtig Tolles werden - doch die Sache ging nach hinten los. Für die Ampel wurde es zum Betonklotz an den Füßen, der die Koalition nach unten zog. Es gab ein großes Problem: Das Bürgergeld weckte Zweifel daran, ob es sich noch lohnt zu arbeiten. Das aber ist die rote Linie für jegliche Sozialpolitik, insbesondere aus Sicht von CDU und CSU. Mit der Losung "Bürgergeld abschaffen" zog die Union in den Wahlkampf. An diesem Donnerstag beschäftigte sich der Bundestag erstmals mit den Plänen. Ein Überblick.
Was soll geändert werden?
Ziel des neuen Gesetzes ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden. Der Vorrang der Vermittlung in Arbeit wird unterstrichen - so wie es schon beim früheren Arbeitslosengeld II war, besser bekannt als Hartz IV. Jobcenter sollen demnach immer zuerst prüfen, ob eine direkte Arbeitsaufnahme möglich ist. Eine Ausnahme ist möglich, wenn eine Weiterbildung als nachhaltiger für die Integration in den Arbeitsmarkt angesehen wird, insbesondere bei Personen unter 30 Jahren. Ziel ist es, sogenannte "Drehtüreffekte" (kurze Beschäftigungen gefolgt von erneuter Arbeitslosigkeit) zu vermeiden.
Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll "wirkungsvoller und praxistauglicher" ausgestaltet werden: Der Regelbedarf soll für mindestens einen Monat gestrichen werden können. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in diesem Fall direkt an den Vermieter gezahlt.
Auch Mitwirkungspflichten sollen stärker eingefordert werden, Sanktionen werden strenger. Wer zwei Termine beim Arbeitsamt ohne wichtigen Grund schwänzt, bekommt künftig für einen Monat 30 Prozent weniger Geld. Wer dreimal in Folge nicht erscheint, gilt als nicht erreichbar. Damit zielt die Koalition auch auf Bürgergeldempfänger, die sich nicht in Deutschland aufhalten. In einem ersten Schritt wird dann der Regelbedarf nicht mehr ausgezahlt, die Mietkosten werden jedoch für einen Monat weiter direkt an den Vermieter überwiesen. Meldet sich die Person in diesem Monat nicht, entfällt der Leistungsanspruch einschließlich der Mietzahlungen komplett. Faktisch wird die Akte geschlossen: Wer erneut Leistungen beanspruchen will, muss einen neuen Antrag stellen. Im Bundestag sagte Arbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas: "Wer den Sozialstaat erhalten, modernisieren und besser machen will, darf bei Sozialleistungsmissbrauch nicht wegschauen."
Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte in der Debatte: "Wir kehren zum System des Förderns und Forderns zurück." Kritik bekam er von den Grünen - der er womöglich gar nicht widersprechen würde: "Ihre neue Grundsicherung ist das alte, unsoziale Hartz IV", rief der Grünen-Politiker Timon Dzienus ins Bundestagsplenum.
Linnemann betonte auch den Kampf gegen Schwarzarbeit. Das Gefühl, man könnte sich mit Bürgergeld und ein bisschen Schwarzarbeit ein schönes Leben machen - und kommt damit davon - hatte in der Debatte für großen Unmut bei Beschäftigten gesorgt. "Wir reden de facto über organisierte Kriminalität, über Machenschaften, die unser Sozialsystem systematisch missbrauchen", sagte er im Bundestag. Wenn jemand schwarz arbeitet und trotzdem Sozialleistungen bezieht, sollen künftig die Arbeitgeber den Schaden bezahlen. "Wer betrügt, muss zahlen", kündigte Linnemann an.
Der Kooperationsplan bleibt erhalten. Das war eine Neuerung des Bürgergeldes. Sie sollte Augenhöhe zwischen Bürgergeld-Empfängern und Jobcenter herstellen. Beim früheren Hartz IV hatte es die wesentlich strengere Eingliederungsvereinbarung gegeben, die schnellere Sanktionen ermöglichte. Kommen Leistungsberechtigte den Festlegungen darin (etwa Bewerbungen) nicht nach, wird die Mitwirkung künftig durch Verwaltungsakte verbindlich gemacht.
Wie soll verhindert werden, dass es die Falschen trifft?
Alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen nicht mit Kürzungen rechnen - dies betont Arbeitsministerin Bas immer wieder. Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.
Bekommen Bedürftige also künftig weniger Geld?
Nicht direkt, die Sätze sinken nicht. Das Arbeitsministerium betont, dass die allermeisten Bürgergeldempfänger kooperativ sind und Termine wahrnehmen - erst recht unter den neuen verschärften Bedingungen. Als sogenannte Totalverweigerer galt zuletzt weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger. Die Verschärfungen zielen vor allem auf diese Gruppe ab.
Wer bekommt überhaupt Bürgergeld?
Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon sind rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter dem Bürgergeld-Niveau liegt. Wer den Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent. Auch daran soll sich etwas ändern. Ukrainer sollen künftig nicht mehr sofort Bürgergeld bekommen, sondern wieder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden. Das sieht ein weiterer Gesetzentwurf für alle vor, die ab April 2025 nach Detuschland gekommen sind.
Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?
Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro und Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und - in angemessener Höhe - Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.
Was kostet das Bürgergeld den Staat?
In den vergangenen Jahren immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten.
Und wie viel soll die Reform nun einsparen?
Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas erwartet "keine nennenswerten Einsparungen" allein durch die Reform. Konkret ist von etwa 80 Millionen Euro die Rede. Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.
Im Wahlkampf hatte CDU-Chef Friedrich Merz noch von zweistelligen Milliardenbeträgen fabuliert. Die sollten dadurch zusammenkommen, dass Bürgergeldempfänger massenhaft in Arbeit zurückkehren. So sagte es auch Kanzleramtschef Thorsten Frei im ntv-Frühstart.
Bekommen Menschen auch Bürgergeld, wenn sie noch Erspartes haben?
Ja, aber eingeschränkt. Seit der Bürgergeldreform von 2003 dürfen im ersten Jahr sogenannte Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten werden. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt.
Die neue Grundsicherung sieht nun die komplette Abschaffung der Karenzzeit vor. Vermögen würden also vom ersten Tag an angerechnet. Das betrifft nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte.