Politik

Reaktion auf Affären Neues Parteiengesetz

Illegale Spendenpraktiken können vom 1. Juli an erstmals mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Dies sieht das neue Parteiengesetz vor, das der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen hat.

Mit der Neuregelung werden die Vorschriften für die Annahme und die Veröffentlichung von Spenden spürbar verschärft. Die Parteien müssen ferner mehr Einblick in ihr Vermögen geben.

SPD, Grüne, CDU/CSU und FDP stimmten für den gemeinsamen Gesetzentwurf. Die PDS, die weitergehende Vorschriften verlangte, votierte dagegen. Auch Parteiexperten äußerten sich skeptisch, ob die Regelungen ausreichen, um neue Spendenskandale zu verhindern.

In der polemisch geführten Aussprache griffen die Sprecher der Union die Sozialdemokraten scharf an. Sie warfen SPD-Generalsekretär Franz Müntefering im Zusammenhang mit der Kölner Spendenaffäre vor, den Untersuchungsausschuss des Bundestages "belogen" zu haben. Weiter forderten sie die SPD auf, ihre Beteiligungen an Zeitungen zu verkaufen.

Der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele warf der früheren Bundesregierung unter Helmut Kohl (CDU) "Käuflichkeit" vor. Mit der jetzigen Neuregelung hätte Kohl wegen der Annahme von illegalen Millionenspenden die "Höchststrafe" gedroht. Auch für den früheren CDU-Vorsitzenden Wolfgang Schäuble und Ex-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister hätte die Annahme der 100.000-DM-Spende des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber solche strafrechtlichen Sanktionen zur Folge gehabt.

Nach Ansicht der PDS-Abgeordneten Evelyn Kenzler ist die Neuregelung auf halbem Wege stehen geblieben. Um der Korruption in der Politik einen wirksamen Riegel vorzuschieben, hätten zumindest alle Firmenspenden verboten werden müssen.

Quelle: ntv.de

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