Prozess um Nord-Stream-SprengungBundesanwaltschaft gewährte russisch kontrollierten Firmen Akteneinsicht

War die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines durch einen Ukrainer ein Kriegsverbrechen oder ein Angriff auf legitime militärische Ziele? Das wird derzeit vor dem OLG Hamburg verhandelt. Die russische Regierung könnte über Umwege Einsicht in die Akten gehabt haben.
Der Generalbundesanwalt hat den russisch kontrollierten Pipeline-Betreibergesellschaften Nord Stream AG und Nord Stream 2 AG im Strafverfahren um die Sprengungen der Ostsee-Pipelines offenbar weitreichende Akteneinsicht gewährt. Das berichtet der "Stern" unter Berufung auf eigene Recherchen.
Die Nord Stream 2 AG ist eine hundertprozentige Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom. An der Nord Stream AG hält Gazprom 51 Prozent. Die Nord Stream 2 AG beziehungsweise deren Rechtsvertretung erhielt bereits mehrere Monate vor Prozessbeginn, im Frühjahr 2026, sogar vollständigen Zugang zu den Ermittlungsakten, wie das Magazin dem Bericht zufolge aus mehreren Quellen erfuhr.
Im Fall der Nord Stream AG gehe die Akteneinsicht aus einem sogenannten Adhäsionsantrag hervor, den der "Stern" einsehen konnte. Demnach erklären die Anwälte des Unternehmens darin, dass "durch die Generalbundesanwaltschaft bereits mehrfach im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht nach § 406e StPO gewährt wurde". Wann und in welchem Umfang die Nord Stream AG Akteneinsicht erhielt, bleibe unklar. Die Bundesanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass sie sich zu Fragen der Akteneinsicht nicht äußern dürfe. Auch die Nord Stream AG wollte sich auf Anfrage nicht äußern.
Der frühere ukrainische Offizier Serhij Kusnjezow muss sich seit dem 14. Oktober vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg verantworten. Die Generalbundesanwaltschaft wirft ihm vor, die Operation zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 koordiniert zu haben. Laut Anklage soll er dabei im Auftrag staatlicher ukrainischer Stellen gehandelt haben. Die ukrainische Regierung weist eine offizielle Beteiligung an Operationen gegen die Pipelines zurück.
Verteidiger: Verschiedene Maßstäbe bei Akteneinsicht
Kusnjezows Verteidigung hatte bereits im Sommer davor gewarnt, dass über die Unternehmen sensible Informationen aus dem deutschen Strafverfahren an den russischen Staat gelangen könnten. Sie sah dadurch die Sicherheit ihres Mandanten und dessen Familie gefährdet. Ende September wies das OLG die Anträge beider Unternehmen auf Zulassung als Nebenkläger zurück. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Gesellschaften jedoch bereits weitreichende Akteneinsicht erhalten.
Verteidiger Nicola Canestrini kritisiert das Vorgehen der Bundesanwaltschaft scharf: "Wir haben sofort nach der Verhaftung Akteneinsicht beantragt, um Haft und Übergabe aus Italien anzufechten. Abgelehnt: kein Anspruch", sagt er dem "Stern". "Dem ukrainischen Offizier, der wegen dieser Akten in Haft saß, wurde die Einsicht verweigert; den Anwälten des russischen Gaskonzerns wurde sie gewährt. Für uns galt die Geheimhaltung, für Russland offenbar nicht", so Canestrini. "Wer um seine Freiheit kämpft, bleibt ohne Einsicht; wer wirtschaftliche und geopolitische Interessen verfolgt, erhält sie. Das wirft doch die Frage auf, nach welchen Maßstäben hier Zugang gewährt wird."
Bei dem Anschlag am 26. September 2022 waren die für den Transport russischen Erdgases nach Deutschland vorgesehenen Leitungsstränge Nord Stream 1 sowie Nord Stream 2 durch Sprengsätze schwer beschädigt worden. Zu dem Zeitpunkt waren sie nicht in Betrieb. Russland hatte die Gaslieferungen durch Nord-Stream 1 bereits kurz zuvor gestoppt, mutmaßlich als Reaktion auf westliche Sanktionen wegen des Angriffs auf die Ukraine. Nord Stream 2 war noch neu und lieferte nie Gas. Betrieben werden die beiden Gaspipelines von Unternehmenskonsortien unter Führung des russischen Energiekonzerns Gazprom.
