Politik

NATO-Bericht zum Luftangriff Oberst Klein unter Beschuss

Die NATO-Untersuchung des Luftangriffs in Afghanistan weist offenbar auf klare Fehler in der deutschen Operationsführung hin. Einem Bericht zufolge habe sich der Kommandeur des Wiederaufbauteams in Kundus, Oberst Georg Klein, nicht an das übliche Einsatzverfahren gehalten.

Oberst Georg Klein droht nun ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.

Oberst Georg Klein droht nun ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung.

(Foto: AP)

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, habe der Oberst die Luftunterstützung mit der Begründung angefordert, seine Truppen hätten Feindberührung, obwohl sich keine ISAF-Soldaten in der Nähe der Tankwagen aufhielten. Er habe es zudem abgelehnt, die F-15-Jagdbomber zunächst im Tiefflug über die zwei von Taliban gekaperten Tankwagen fliegen zu lassen.

Der Luftangriff galt zwei Tanklastern, die von Taliban-Kämpfern entführt worden waren (Bild vom Tag nach dem Angriff am 4. September).

Der Luftangriff galt zwei Tanklastern, die von Taliban-Kämpfern entführt worden waren (Bild vom Tag nach dem Angriff am 4. September).

(Foto: dpa)

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in Berlin verwies darauf, dass der von der NATO als geheim eingestufte Bericht derzeit noch im Ministerium ausgewertet wird. Oberst Klein hatte am 4. September US-Kampfflugzeuge angewiesen, die in einem Flussbett nahe des Bundeswehr-Feldlagers steckengebliebenen Tankwagen zu bombardieren. Klein befürchtete, dass die Taliban die Wagen als Bomben gegen die Bundeswehr nutzen. Der Vorfall, bei dem zwischen 17 und 142 Menschen getötet und verletzt wurden, hatte international Kritik ausgelöst.

Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan, hatte am Donnerstag betont, er habe nach dem vorliegenden Ergebnis keinen Grund daran zu zweifeln, dass Oberst Klein und die deutschen Soldaten militärisch angemessen gehandelt hätten. Laut "Spiegel" hat die Bundesregierung die NATO gedrängt, sich in dem Untersuchungsbericht mit einer Beurteilung zurückzuhalten. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft prüft, ob gegen Oberst Klein ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet werden muss.

Quelle: ntv.de, dpa

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