Schwarz-Gelb setzt Internetsperren aus Polizei soll Porno-Sites löschen
25.10.2009, 13:29 UhrFür Gegner der umstrittenen Internetsperren ist es ein Etappensieg: Für ein Jahr soll nach dem Willen der künftigen schwarz-gelben Regierung die Sperrung von kinderpornografischen Websites ausgesetzt werden. Nach der Frist soll über das weitere Vorgehen erneut beraten werden.
Die künftige schwarz-gelbe Bundesregierung setzt die umstrittene Sperrung von kinderpornografischen Seiten zunächst für ein Jahr aus. Stattdessen soll die Polizei versuchen, die Seiten zu löschen. Union und FDP übernahmen einen entsprechenden Beschluss der gemeinsamen Arbeitsgruppe Innere Sicherheit/Justiz in ihren Koalitionsvertrag. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit dem Löschen ausgewertet und die Situation neu bewertet werden. Bis dahin werden keine Sperrlisten des Bundeskriminalamtes geführt oder weitergegeben.
Das Gesetz für die umstrittenen Internetsperren war in diesem Jahr von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf den Weg gebracht worden. Kritiker hatten angeführt, dass Sperren im Netz leicht umgangen werden und sie der Einstieg in eine umfassende staatliche Zensur im Internet sein könnten. Vor allem Internet-Aktivisten hatten sich vehement gegen die Sperrungen gewandt. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur forderte, das Gesetz ganz aufzuheben und die Ermittlungsbehörden besser auszustatten und auszubilden. In dem Kreis sind Organisationen, Politiker, Unternehmer, Bürger und Beratungsstellen organisiert.
Leutheusser-Schnarrenberger kündigt Prüfung an
Auch die weiteren Vorschläge aus der Arbeitsgruppe wurden in den Koalitionsvertrag übernommen: Über die umstrittenen Online-Durchsuchungen entscheidet künftig ein Richter am Bundesgerichtshof und nicht mehr das Amtsgericht Wiesbaden. Die Speicherung von Daten aus Telefon- und Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) wird zwar fortgeführt - der Zugriff auf die Daten wird aber bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt. Bis dahin können sie nur abgerufen werden, wenn es eine "konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit" abzuwehren gilt.
Die designierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte an, die Anti-Terror-Gesetze auf den Prüfstand stellen zu wollen. Die Fristen der Gesetze seien von Schwarz-Rot noch bis in die neue Legislaturperiode verlängert worden, sagte sie. "Damit gibt es die Notwendigkeit und eine gute Gelegenheit, zu überprüfen, was sich bewährt hat und was vielleicht zu weit geht." So sei die Online-Durchsuchung von Computern terrorverdächtiger Personen in den vergangenen Jahren nicht ein einziges Mal angeordnet worden.
Der Koalitionsvertrag beinhaltet zahlreiche weitere Punkte aus den Bereichen Sicherheit/Justiz. So sollen Polizei und Nachrichtendienste weiterhin getrennt bleiben. Die Bundesländer können ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte zusammenlegen, um sie effizienter zu machen. Im Jugendstrafrecht wird die Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre erhöht.
Quelle: ntv.de, dpa