Politik

Terroristensuche hat Grenzen Rasterfahndung unzulässig

Die Rasterfahndung nach möglichen Terroristen in Nordrhein-Westfalen war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Teil rechtswidrig. Die Fahndung hätte sich auf Personen beschränken müssen, die die Staatsangehörigkeit eines verdächtigen Landes besitzen oder islamischer Religionszugehörigkeit sind, teilte eine Gerichtssprecherin in Düsseldorf mit. Bei Betroffenen mit deutscher Staatsangehörigkeit sei die Maßnahme nicht verhältnismäßig gewesen.

Auch in Berlin und Hessen hatten Gerichte in erster Instanz die Rasterfahndung kürzlich als rechtswidrig eingestuft.
Nach den Terroranschlägen in den USA war Anfang Oktober auch in Nordrhein-Westfalen eine Rasterfahndung angeordnet worden.

Dabei übermittelten die Einwohner-Meldeämter, die Hochschulen und das Ausländer-Zentralregister personenbezogene Daten aller zwischen 1960 und 1983 geborenen Männer an die Polizei. Den Urteilen der beiden Gerichte zufolge fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für diese Art der Fahndung.

Das Düsseldorfer OLG bejahte dagegen die Bedingungen für die Rasterfahndung prinzipell. Bei der Anordnung im Oktober sei die dafür erforderliche gegenwärtige Gefahr vorhanden gewesen. Für mögliche Anschläge in Deutschland habe es "hinreichende Anhaltspunkte" gegeben.

Schließlich seien der Polizei nach dem 11. September vergangenen Jahres 42 Personen in Nordrhein-Westfalen bekannt geworden, die als Unterstützer oder Kontaktpersonen im Netzwerk des Terroristenführers Osama bin Laden agiert haben sollen. Vor dem OLG hatten vier Deutsche sowie ein Jordanier und ein Marokkaner gegen die Personenüberprüfung geklagt.

Quelle: ntv.de

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