Bayern beschließt neues Dienstrecht "Rente mit 67" für Beamte
17.11.2009, 19:47 UhrDie "Rente mit 67" soll künftig auch für die Beamten in Bayern gelten. Das Kabinett beschloss in München, die Regelaltersgrenze der Staatsdiener bis zum Jahr 2031 schrittweise um zwei Jahre anzuheben. Polizisten und andere Beamte mit besonders belastenden Schichtdiensten können allerdings weiterhin früher in den Ruhestand gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.
Neue Leistungslaufbahn
Weitere Eckpunkte des neuen Beamten-Dienstrechts sind nach Angaben von CSU-Finanzminister Georg Fahrenschon unter anderem bessere Beförderungsmöglichkeiten und eine neue Leistungslaufbahn, in der der einfache, mittlere, gehobene und höhere Dienst aufgehen.
Die geplanten Regelungen zur Gleichstellung schwuler und lesbischer Beamter mit ihren verheirateten Kollegen sind noch nicht in dem Gesetzespaket enthalten. Diese sollten im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens eingearbeitet werden, hieß es.
Gleichstellung von Homo-Ehen in Hessen
Dagegen rückte in Hessen die Gleichstellung der Homo-Ehe im Recht des öffentlichen Dienstes schon einen Schritt näher. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP brachten einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Er räumt im Beamtenrecht eingetragenen Lebenspartnern die gleichen Rechte ein wie Ehepartnern. Das betrifft zum Beispiel Versorgungsansprüche. Das Vorhaben war in der schwarz-gelben Koalition umstritten gewesen.
Quelle: ntv.de, dpa