1,1 Prozent mehr Rentenerhöhung kommt
13.06.2008, 09:58 UhrDie Rentenerhöhung um 1,1 Prozent zum 1. Juli ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag billigte nun auch der Bundesrat das umstrittene Vorhaben der Regierung, den 20 Millionen Ruheständlern mehr Erhöhung zu gewähren als ursprünglich vorgesehen. Sie können auch im Wahljahr 2009 mit einem deutlichen Plus rechnen.
Nach bisherigem Recht hätten die Altersbezüge dieses Jahr nur um 0,46 Prozent angehoben werden können, weil die Löhne 2007 nur wenig gestiegen sind. Nun wird die Rentenformel geändert, damit der Anstieg 2008 und 2009 um jeweils 0,6 Punkte höher ausfallen kann. Dafür wird der "Riester-Faktor" für zwei Jahre ausgesetzt.
Was jetzt mehr gezahlt wird, soll bei den Rentenrunden 2012 und 2013 abgezogen werden. Danach sollen die Rentenfinanzen wieder in Ordnung sein. Bis dahin entstehen Kosten von rund 12,8 Milliarden Euro.
Bei 1.000 Euro Rente macht der Aufschlag 11 Euro im Monat aus. Tatsächlich gleichen die 1,1 Prozent die Inflation von derzeit 2,4 Prozent nicht aus. Die Rentner verlieren also trotz Sondererhöhung Kaufkraft. Im nächsten Jahr könnte dies anders sein: Die Regierung rechnet mit einer Rentenerhöhung um zwei, Experten sogar mit bis zu 3,5 Prozent, weil die Tariflöhne derzeit spürbar steigen.
Mehr Geld für Bundesbeamte
Aber auch die Beamten des Bundes bekommen mehr Geld. Der Bundesrat stimmte der Übernahme des Tarifabschlusses von Ländern und Kommunen auf die rund 500.000 Bundes-Beamten zu. Deren Bezüge werden rückwirkend zum 1. Januar um 50 Euro plus linear 3,1 Prozent angehoben. Ab 1. Januar 2009 gibt es eine Erhöhung um 2,8 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 225 Euro. Auf den Bundeshaushalt kommen dadurch 2008 und 2009 Kosten von gut 2,1 Milliarden Euro zu.
Ausgenommen von den finanziellen Zuwendungen sind Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihre Minister sowie die Parlamentarischen Staatssekretäre.
Weitere Beschlüsse der Länderkammer
Der Bundesrat machte am Freitag den Weg für insgesamt sieben Gesetze der Großen Koalition frei. Neben der Erhöhung der Renten und der Beamtenbezüge stimmte die Länderkammer auch dem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Killerspielen zu. Erstmals werden Entschädigungen für Gefangene des Zweiten Weltkriegs gezahlt, die ins heutige Ostdeutschland zurückgekehrt sind. Hier die Gesetzesbeschlüsse im Einzelnen:
Jugendschutz: Für die Verbreitung von Computerspielen mit Gewaltdarstellungen gelten künftig strengere Auflagen. Mit dem verschärften Jugendschutzgesetz wird der Verbotskatalog für schwer jugendgefährdende Medien erweitert. Computerspiele, die besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, können künftig mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Die Alterskennzeichen der USK (Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle) und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) müssen bestimmte Mindestgrößen aufweisen und besser sichtbar sein.
Heimkehrer: Am 1. Juli tritt ein Heimkehrergesetz in Kraft, das die Entschädigung für Gefangene des Zweiten Weltkriegs regelt, die zwischen 1947 und 1951 ins heutige Ostdeutschland zurückgekehrt sind. Diese rund 30.000 Kriegsgefangenen hatten - anders als Heimkehrer in den alten Bundesländern bislang keine Entschädigung erhalten. Die Höhe der einmaligen Zahlung beträgt 500 bis 1.500 Euro pro Person.
Wehrrecht: Künftig können Studierende, die gleichzeitig eine Berufsausbildung und ein Studium absolvieren, ebenso zurückgestellt werden wie bisher schon andere Auszubildende. Voraussetzung ist aber, dass das Studium nicht mehr als acht Semester Regelstudienzeit dauert. Reservisten können auf freiwilliger Basis auch zu vorbereitenden Übungen einberufen und im Falle einer Katastrophe unverzüglich eingesetzt werden.
Zwangsarbeiterstiftung: Der Vorstand der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" wird von drei auf zwei Mitglieder verkleinert. Nach Abschluss der Auszahlungen beschränkt sich die Aufgabe der Stiftung darauf, Projekte zu fördern, die beispielweise der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des NS-Regimes oder dem Jugendaustausch dienen.
Contergan-Opfer: Die Sonderrenten für die rund 2.800 Contergan-Geschädigten in Deutschland werden verdoppelt. Die monatlichen Entschädigungszahlungen für die Opfer des Arzneimittelskandals steigen ab Juli auf 242 bis 1.090 Euro und sind künftig anrechnungsfrei. Das 1957 in den Handel gekommene Schlafmittel hatte in weltweit etwa 10.000 Fällen starke Missbildungen bei Neugeborenen ausgelöst.
Kinderbetreuung: Der Bundesrat unterstützt zwar den geplanten Ausbau der Kinderbetreuung: Bis 2013 soll für 35 Prozent aller Kleinkinder bis zu drei Jahren ein Betreuungsplatz geschaffen werden. Die Länderkammer mahnt aber eine Reihe von Korrekturen an: So solle das geplante Betreuungsgeld für Kinder, die nicht in eine Einrichtung gegeben werden, als reine Bundesleistung festgeschrieben werden. Außerdem solle auf das Vorhaben verzichtet werden, schon vor 2013 eine verschärfte Pflicht zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen zu schaffen.
Quelle: ntv.de