Politik

Verschleppte Tschetschenen Richter verurteilen Moskau

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland in sechs Fällen wegen Verbrechen an tschetschenischen Zivilisten verurteilt. Die Straßburger Richter gaben den Angehörigen von 18 Tschetschenen Recht, die in den Jahren 2002 und 2004 festgenommen wurden - unter anderem bei so genannten Säuberungsoperationen. Von elf der Opfer wurden später die zum Teil verstümmelten und verbrannten Leichen gefunden; von den sieben anderen fehlt bis heute jede Spur. Angesichts der Lage in Tschetschenien sei davon auszugehen, dass sie ebenfalls getötet wurden, befanden die Richter.

Der Gerichtshof sah es als erwiesen an, dass Russland für das Schicksal dieser Tschetschenen verantwortlich ist. Die Richter verwiesen auf übereinstimmende Zeugenaussagen, wonach die Männer von russischen Soldaten festgenommen wurden. Außerdem habe es in keinem Fall wirksame Ermittlungen zur Aufklärung der Taten gegeben. Auch damit habe Moskau gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verstoßen. Wie in früheren Fällen rügte der Gerichtshof zudem, dass Moskau ihm - entgegen den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention - nur einen Teil der angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellte.

Den insgesamt 36 Angehörigen der Getöteten oder Verschollenen sprachen die Straßburger Richter Schmerzensgeld zwischen 5000 und 35.000 Euro zu. Der Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland bislang wegen Menschenrechtsverletzungen an insgesamt etwa 80 Tschetschenen verurteilt. Einige der Opfer wurden von Todeskommandos erschossen, andere wurden verschleppt und sind seither spurlos verschwunden. Derzeit sind beim Gerichtshof noch rund 280 Klagen von Tschetschenen gegen Russland anhängig.

Quelle: ntv.de

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