Politik

Einigung bei Koalitionsverhandlungen SPD erreicht Ende der Kopfpauschale

Jens Spahn (l.) und Karl Lauterbach verkünden die Einigung.

Jens Spahn (l.) und Karl Lauterbach verkünden die Einigung.

(Foto: dpa)

Im zweiten Anlauf erzielen die Gesundheitspolitiker Spahn und Lauterbach doch noch einen Kompromiss. Die SPD freut sich vor allem über das Ende der Kopfpauschale. Keine Einigung gibt es zur Zukunft der privaten Kassen.

Union und SPD haben in ihren Koalitionsverhandlungen einen Durchbruch in der Gesundheits- und Pflegepolitik erzielt. Mit Zustimmung der Parteivorsitzenden vereinbarten die Verhandlungsführer von Union und SPD, dass der von klammen Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag künftig nicht mehr pauschal, sondern einkommensabhängig erhoben wird.

SPD-Verhandlungsführer Karl Lauterbach begrüßte die Einigung als das "historische Ende der Kopfpauschale". Im Gegenzug stimmten die Sozialdemokraten zu, dass es in der Krankenversicherung keine Rückkehr zur jeweils hälftigen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Der Arbeitgeberbeitrag wird bei 7,3 Prozent eingefroren.

CDU-Verhandlungsführer Jens Spahn wertete es als Erfolg, dass steigende Gesundheitskosten somit nicht die Arbeitgeber belasteten. Auch mit der Forderung, in der Pflegeversicherung einen kapitalgedeckten Vorsorgefonds aufzubauen, setzte sich die Union durch.

Pflegebeitrag steigt

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll spätestens zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozentpunkte steigen. Ein Zehntelpunkt fließt in den Aufbau des Vorsorgefonds, während 0,2 Punkte für eine bessere Betreuung von Pflegebedürftigen verwendet werden. In einem zweiten Schritt in dieser Wahlperiode soll der Beitrag um zusätzliche 0,2 Punkte steigen.

Derzeit beträgt der Pflegebeitrag für kinderlose Erwachsene 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Arbeitnehmer mit Kindern fallen 2,05 Prozent an.

Pro Jahr soll rund eine Milliarde Euro in den neuen Pflegevorsorgefonds fließen. Diese Rücklage hatte die Union gefordert, um später steigenden Pflegebedarf besser abdecken zu können. Er könnte beispielsweise von der Bundesbank verwaltet werden, sagte Spahn.

In einem zweiten Schritt soll der Beitragssatz für die Pflegeversicherung bis Ende der Legislaturperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte steigen. Damit soll eine bessere Versorgung von Demenzkranken bezahlt werden.

Kassen können prozentualen Zusatzbeitrag erheben

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung soll bei 14,6 Prozent fixiert werden. Heute liegt der Beitragssatz bei 15,5 Prozent. Während Arbeitgeber von steigenden Kosten verschont bleiben, können den Kassenmitgliedern weiter zusätzliche Lasten aufgebürdet werden. Einzelne Kassen in Finanzsorgen können von ihren Mitgliedern einen prozentualen Zusatzbeitrag verlangen. Ein 0,9-prozentiger Sonderbeitrag, der heute gilt, fließt demnach bereits in diesen prozentualen Zusatzbeitrag ein.

Einzelne Kassen können diesen Satz - als prozentualen Anteil vom beitragspflichtigen Einkommen - aber künftig senken oder anheben, je nach Bedarf. Ein Sozialausgleich aus Steuermitteln ist anders als bei den pauschalen Zusatzbeiträgen nicht mehr vorgesehen, weil durch die prozentuale Erhebung Geringverdiener automatisch geringer belastet werden. Die gesamten Beitragseinnahmen sollen über den Gesundheitsfonds zwischen den Kassen so ausgeglichen werden, dass Versicherungen mit vielen Geringverdienern nicht schlechter gestellt werden als Kassen mit im Schnitt besser verdienenden Mitgliedern.

Eine Einigung zur Zukunft der Privaten Krankenversicherung gab es nicht, hier bleibt alles beim Alten. Lauterbach und Spahn zeigten sich dennoch erleichtert. Der Kompromiss sei bereits mit den Parteispitzen von Union und SPD abgestimmt worden. Er solle bereits im kommenden Jahr als Bundesgesetz umgesetzt werden, wenn es eine Große Koalition gibt.

Quelle: ntv.de, hvo/dpa/rts

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